Vorwurf: Abdichtung mangelhaft

Zweibrücken · An Unterbau und Abdichtung des geplanten neuen Abschnitts der Mörsbacher Mülldeponie gebe es schwerwiegende Kritikpunkte. Aus diesem und anderen Gründen will der BUND nicht, dass die Erweiterung der Anlage trotz laufenden juristischen Streits als Sofortvollzug beginnt.

 Die Deponie Mörsbach. Foto: pma

Die Deponie Mörsbach. Foto: pma

Foto: pma

Fristgerecht zum 28. September hat der BUND seine Klage gegen die von der SGD Süd genehmigte Erweiterung der Mülldeponie im Rechenbachtal eingereicht. Wie der Zweibrücker BUND-Verantwortliche Wolfgang Adelfang erläutert, mussten insgesamt zwölf Leitz-Ordner an Protokollen - etwa vom Erörterungstermin in Zweibrücken und Ortsbegehungen - sowie Gutachten durchforstet werden. Die 58-seitige Begründung hebt etwa auf "berechtigte und schwerwiegende Kritikpunkte hinsichtlich Unterbau und Abdichtung der Deponie" ab, schreibt Adelfang dem Merkur.

Daher akzeptiere der BUND auch nicht den vom Deponiebetreiber, dem Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken (UBZ), beantragten Sofortvollzug der Deponieerweiterung. Denn, so Adelfang: "Ein Rückbau geschaffener Tatsachen würde allen Beteiligten hohe Kosten aufbürden." Doch der Hauptkritikpunkt des BUND in der Klagebegründung, die erreichen will, dass die Genehmigung zurückgezogen wird, ist ein anderer: der fehlende Bedarf für eine Deponie in dieser Größenordnung. "Der Argumentation des UBZ, dass diese anders nicht wirtschaftlich zu führen sei, fehlt jeder Nachweis", findet Adelfang. Es gebe keine nachvollziehbare Abfallprognose, aus der erkennbar sei, welche Abfallmengen in der Region Zweibrücken künftig abgelagert werden müssten. Es sei auch nicht auf die Forderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes eingegangen worden, welches zur Vermeidung und Wiederverwertung vor Ablagerung verpflichtet. So sehe das Land Rheinland-Pfalz in der größten Abfallstoffgruppe, dem Bauabfall, etwa erhebliche Möglichkeiten der Wiederverwertung vor, und habe ein entsprechendes Pilotprojekt ins Leben gerufen. Der BUND fordert, dass ein Nachweis erbracht wird, dass die Deponieerweiterung nötig ist - vor dem Beginn der zweiten Ausbaustufe. Auch dürfe Abfall nur aus dem Aufgabenbereich eines öffentlich-rechtlichen Entsorgers vorgenommen werden "im Sinne einer gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung. Wirtschaftliche Interessen dürfen nicht den Vorrang vor Gemeinwohl und Umweltschutz haben!" Der BUND will darüber hinaus das Deponie-Einzugsgebiet eingegrenzt wissen auf das Gebiet des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwest-Pfalz und das Land Rheinland-Pfalz. Adelfang: "Ablagerungen aus anderen Bundesländern sollten nur zugelassen sein, wenn es Kooperationsvereinbarungen auf Basis eines fairen Austauschs gibt". Ausländischer Müll solle nur befristet angenommen werden und nur dann, wenn der Nachweis erbracht wurde, dass im Herkunftsland keine entsprechende Deponie vorhanden sei. Verbindliche Fristen zur Schaffung von Entsorgungsmöglichkeiten im Ursprungsland müssten vereinbart werden. "Da es zum Beispiel in Turin in Norditalien eine hochmoderne Asbest-Deponie gibt, stellt sich die Frage, warum Asbest aus Italien nach Zweibrücken verbracht werden muss. Wieso soll das dem Umweltschutz dienen?" fragt Adelfang. Und zur geplanten Abdichtung des neuen Deponieabschnitts: Die erfülle nicht die Vorgaben, die das Landesamt für Geologie und Bergbau sowie zahlreiche weitere Experten deutschlandweit forderten. Auch habe der UBZ keinen Nachweis erbracht, dass sie auf lange Sicht ausreiche. Ein erbrachtes Gutachten bewertet der BUND als "in jeder Hinsicht ungenügend".

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort