Bei der Lebenshilfe Vortrag zu Behinderung und Testament

Zweibrücken · Einen Vortrag zum Thema „Vorsorge und Vollmacht unter besonderer Berücksichtigung des sogenannten Behindertentestaments“ hält am Donnerstag, 19. September, Notar Ulrich Schmitz um 18 Uhr im Gemeinschaftsraum der Wohnanlage Birke Zweibrücken, Steinhauser Straße 6-8.

Zum Hintergrund schreibt Fred Konrad, Vorsitzender der Lebenshilfe Zweibrücken, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen seien häufig besorgt, weil der Anspruch auf Hilfen für Menschen mit Behinderung immer noch von Einkommen und Vermögen abhängig ist. Eltern wollen im Alter für ihr inzwischen erwachsenes behindertes Kind vorsorgen. Wenn die Möglichkeit besteht, versuchen sie, dafür ein gewisses Vermögen anzusparen: Dies soll dem behinderten Menschen nach dem Tod seiner Eltern ermöglichen, mehr Unterstützung und Möglichkeiten zu haben, als das Sozialamt bereit ist zu bezahlen. Wenn ein vererbtes Vermögen der Eltern behinderten Nachkommen zugute kommen soll, müssten eine Reihe von Regeln beachtet werden. Anderenfalls werde der größte Teil eingezogen, um damit die Unterstützungsleistungen des Sozialamtes zu bezahlen. Es gebe aber gesetzliche Möglichkeiten, für den Fall des eigenen Todes für ein behindertes Kind vorzusorgen. Auch wenn das Kind nach dem Tod der Eltern einen bestimmten gesetzlichen Betreuer haben soll oder von unnötigen lebensverlängernden Maßnahmen im Fall einer unheilbaren schweren Krankheit verschont bleiben soll, müsse vorgesorgt werden.

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