Vorsicht mit der Smartwatch – Was bei Uni-Prüfungen erlaubt ist

Zweibrücken · Um Ärger zu vermeiden, fragen Studenten im Zweifelsfall lieber vor der Prüfung, welche elektronischen Geräte sie benutzen dürfen. Verbote legen die jeweiligen Fakultäten und Dozenten fest, erklärt Simone Lechner von der Universität Hamburg . Wer sich nicht daran hält und trotzdem mit elektronischer Hilfe spickt, fällt durch.

Im Normalfall können Studierende die Prüfung später wiederholen. Einzelheiten regelt die jeweilige Prüfungsordnung.

In Großbritannien haben einige Universitäten Medienberichten zufolge Armbanduhren aus Prüfungsräumen verbannt. Die Sorge ist, dass Studenten Smartwatches nutzen, um zu spicken. Deutschland ist von solchen Verbotsvarianten weit entfernt. An der Ludwig-Maximilian-Universität in München verbieten zwar einige Dozenten die intelligenten Zeitmesser, erklärt Sprecherin Luise Dirschel. Eine allgemeine Regelung gebe es aber nicht, normale Armbanduhren sind weiterhin erlaubt.

An den Universitäten in Köln, Hamburg und Dresden sind die Smartwatches noch kein Thema. Ein Verbot auch nicht geplant, so Kim-Astrid Magister von der Technischen Universität Dresden. An der Universität Köln ist etwa die Benutzung von Smartphones oder Tablet PCs während der Klausur untersagt, sagt ein Uni-Sprecher.

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