Von Klage-Drohungen und Grenzwerte-Hickhack

Zweibrücken · Warum wollte das Geologie-Landesamt mal hohe Grenzwerte für die Deponieabdeckung, war dann aber mit niedrigeren zufrieden? Ließ man sich von einer Klagedrohung des UBZ einschüchtern? Mitnichten, betont der Amtschef.

 Noch 1700 Meter bis zur umstrittenen Zweibrücker Deponie: Mitte links erkennbar sind die Türme der Konditionierungsanlage, rechts daneben das Deponiegelände. Fotos: ek (4)

Noch 1700 Meter bis zur umstrittenen Zweibrücker Deponie: Mitte links erkennbar sind die Türme der Konditionierungsanlage, rechts daneben das Deponiegelände. Fotos: ek (4)

Am Mittwoch, 13. April, 9.30 Uhr, werden sich der BUND Rheinland-Pfalz und der Zweibrücker Umwelt- und Servicebetrieb (UBZ) vor dem Koblenzer Oberverwaltungsgericht treffen. Dann geht es darum, ob der UBZ einen fünften Deponieabschnitt einrichten und damit wohl bis nach 2040 Müll ablagern kann. Die Aufsichtsbehörde SGD Süd in Neustadt hatte das genehmigt - der BUND dagegen geklagt.

Den Umweltschützern geht es vor allem darum, ob die geplante Abdichtung des neuen Deponieabschnitts sicher ist oder doch Schadstoffe in den Boden sickern können. Letzteres fürchtet der BUND. Dem Merkur vorliegende Mails zwischen UBZ, SGD und untergeordneten Ämtern legen nahe, dass es zu einigem Hin und Her kam, ehe der letztlich vom BUND als unsicher eingeschätzte Grenzwert abgesegnet wurde.

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens der SGD Süd - bei einem offiziellen Erörterungstermin am 27. und 28. März 2014 in der Festhalle waren zahlreiche Bedenken von Bürgern und Gruppierungen geäußert worden - hatten Experten des Landesamts für Bergbau und Geologie (LGB) zunächst einen Schadstoffrückhaltewert von 30 mmol/100g für die sogenannte geologische Barriere vorgeschlagen. Das ist die unterste von mehreren Abdichtungsschichten und diejenige, die Schadstoffe (vor allem Schwermetalle) daran hindern soll, ins Grundwasser zu laufen. Der UBZ zeigte sich mit der Forderung allerdings nicht einverstanden. Bei der ähnlich gelagerten Erweiterung der Deponie Kapiteltal bei Kaiserslautern hatte es laut SGD solche Forderungen auch nicht gegeben. UBZ-Chef Werner Boßlet drohte der SGD Süd mit einer Schadenersatzklage. Bereits früher, so geht aus den Mails hervor, hatte ein Deponiebetreiber gegen zu hohe Auflagen bei einer Deponie-Basisabdichtung geklagt - und gewann. Das Land Rheinland-Pfalz musste Schadenersatz leisten.

In der Folge drängte die SGD die zuständigen LGB-Mitarbeiter, ihre Empfehlung namentlich und auf einem offiziellen Schriftsatz mit Briefkopf einzureichen und nicht nur wie vorher als Mail. Eine Voraussetzung, um bei einer Niederlage vor Gericht jemand Konkretes belangen zu können? Darauf ging das LGB nicht ein, man könne als beratende Behörde gar nichts fordern. Stattdessen regte es an, dass der UBZ nachweise, dass auch ein geringerer Grenzwert ausreiche. Während auch SGD-Präsident Hans-Jürgen Seimetz eingeschaltet und über die Unstimmigkeiten mit UBZ und Landesbergbauamt informiert wurde, beauftragte der UBZ das Ingenieurbüro Asmus+Prabucki mit einer Expertise. Ergebnis: deutlich niedrigere Dichtigkeitswerte als die Bergamts-Experten empfohlen hatten. 12 mmol an den Hängen des Deponieabschnitts seien ausreichend, 21 mmol auf der Sohle. Diese Grenzwerte hielten Einzug in den Planfeststellungsbescheid (den offiziellen SGD-Entscheid der nach Abwägung aller Kritik den Deponieausbau erlaubte) - abgesegnet vom LGB. In einem Kommentar zur Genehmigung warnte dessen Chef Prof Dr. Georg Wieber allerdings, dass völlig unsicher sei, ob sie ausreichen. Der BUND nennt das Gutachten als "in jeder Hinsicht ungenügend" (wir berichteten). Der Zweibrücker BUND-Vorsitzende Wolfgang Adelfang erklärt, etwa sei von zwei möglichen Messverfahren für die Aussage, wieviel Schadstoffe der Boden aufnehmen kann, die falsche zugrunde gelegt worden. Dann habe man nicht berücksichtigt, dass auch von den Rändern her Sickerwasser auf die Sohle gelange, weshalb der Wert für die weiteren Berechnungen zu gering sei. Und überhaupt habe man eine Din-Norm herangezogen, die für die Fragestellung nicht geeignet sei.

Doch der BUND geht noch weiter. Er wirft generell etwa der SGD Süd als Aufsichtsbehörde Versagen vor. SGD-Sprecherin Ulrike Schneider weist darauf hin, dass der zunächst geforderte Wert von 30 mmol/100 g "vor vielen Jahren in einer geowissenschaftlichen Versuchsreihe als ausreichend nachgewiesen worden" sei. Schneider: "Dies heißt aber nicht, dass die schließlich in den Planfeststellungsbeschluss aufgenommenen Werte nicht ausreichend sind." Insbesondere würden in anderen Bundesländern in der Regel keine strengeren Anforderungen gestellt. Aus fachlicher Sicht stünden auch "etwas geringere Anforderungen an das Schadstoffrückhaltevermögen der künstlichen geologischen Barriere mit den geltenden technischen Regelungen und dem geltenden Recht im Einklang". Das habe man nach einer erneuten Prüfung durch das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (jetzt: Landesamt für Umwelt) und LGB herausgefunden, so Schneider. Dass man die ursprüngliche Forderung schriftlich auf Kopfbogenpapier des LGB mit Unterschrift haben wollte, habe nicht dazu gedient, im Falle eines Gerichtsstreits als Behörde SGD Süd nicht belangt werden zu können. Im Planfeststellungsverfahren sei es üblich, dass Stellungnahmen schriftlich eingereicht würden. Dagegen sei es "nicht unüblich, dass Antragssteller sich gegen Auflagen, mitunter auch gerichtlich, wehren", so Schneider auf Anfrage zum Verhalten des UBZ.

Und wie reagiert die SGD auf BUND-Vorwürfe, dass das Asmus+Prabucki-Gutachten entscheidende Rechenfehler enthalte und eine falsche Din-Norm angewandt worden sei? Das Büro Asmus+Prabucki habe in der Tat angeführt, "dass diese Din nur beispielhaft im Analogieschluss einen Eindruck von der Größenordnung geben soll". Bei der kritisierten Berechnung prallen aber offenbar unterschiedliche Interpretationen bei BUND und SGD Süd aufeinander. So habe laut SGD-Sprecherin Schneider Asmus+Prabucki sogar das schlimmst-mögliche Szenario betrachtet, das so gar nicht eintreten könne, "weil auch die Deponiesohle über ein deutliches Längsgefälle verfügt und ein Einstau damit nur im tiefsten Niveau am unteren Ende des Bauabschnitts möglich ist". An genau dieser tiefsten Stelle wäre laut BUND die Belastung besonders hoch.

Die Macher der Expertise schweigen. Asmus+Prabucki-Mitgeschäftsführer Detlef B. Asmus wollen sich auf Merkur-Anfrage nicht zu der Kritik an dem Vorgang äußern und verweisen auf das anstehende Gerichtsverfahren. UBZ-Chef Werner Boßlet stellt in Aussicht, dass sein Unternehmen selbst und die Gutachter nach dem Gerichtsprozess "zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung" stehen. Boßlet: "Wir führen den Prozess vor Gericht und nicht über die Zeitung. Wir werden uns zu den Anwürfen des BUND sachlich-seriös und nachvollziehbar dem Gericht äußern."

Derweil hat der UBZ alle Bäume, die im Wege standen, abgeholzt. Laut Werner Boßlet steht man in den Startlöchern, den fünften Deponieabschnitt zu errichten: "Wir könnten theoretisch beginnen." Solange das OVG Koblenz aber den Fall nicht geklärt habe, wolle man keine Fakten schaffen. Die ursprüngliche Empfehlung, auf höhere Grenzwerte bei der Bodenabdeckung zu setzen, kam vom rheinland-pfälzischen Landesamt für Geologie und Bergbau. Eben diese Behörde war es auch, die letztlich viel niedrigere Grenzwerte absegnete - dabei allerdings erhebliche Zweifel anmeldete. Die hohen Grenzwerte waren zunächst in der Amtszeit von Harald Ehses Anfang 2014 gefordert worden. Dieser war fast zeitgleich durch Kritik am Untergrund der Hochmoselbrücke zwischen Ürzig und Zeltingen-Rachtig in die Schlagzeilen gekommen und später versetzt worden.

Während das Planfeststellungsverfahren über die Deponieerweiterung noch lief, hatte Georg Wieber den Chefposten übernommen. Zur Frage, ob sich die Mörsbacher sicher fühlen können, wenn die aktuell niedrigen Grenzwerte umgesetzt werden, gibt er auf Anfrage keine Entwarnung. Er beschwichtigt, dass die geologische Barriere ja nur zum Einsatz komme (und das Austreten von Schadstoffen dann nur verzögere und räumlich beschränke), wenn die technische Abdichtung aus einer Spezialfolie und einer Tonschicht versage.

Und warum das Hin und Her um die Grenzwerte davor? Wieber führt aus, dass die hohen Grenzwerte noch aus den Neunziger Jahren stammten. Das damalige Geologische Landesamt Rheinland-Pfalz habe nach Untersuchungen und Abstimmungen mit Tonmineralspezialisten der Universitäten Regensburg und Karlsruhe den Richtwert festgelegt, der den hohen Grenzwerten zugrunde lag. Inzwischen seien aber etwa Deponieverordnungen eingeführt, dadurch enthalte heutzutage der einzulagernde Müll weniger Schadstoffe , die Sickerwässer weniger Schwermetall. Ob die geringeren Grenzwerte ausreichten, "ist weder durch Untersuchungen des Antragstellers (UBZ, Anm. d. Red.) noch durch Fremduntersuchungen belegt", wiederholt Wieber, was er auch bei der SGD Süd angemahnt hatte.

Und inwiefern wollte sich die Behörde gegen mögliche Klagen absichern und hat deshalb den geringeren Grenzwerten zugestimmt? "Unser oberstes Ziel ist es, sauberes Grundwasser und saubere Böden auch für unsere Nachkommen zu erhalten", so Wiebers Antwort. Die Gutachten und Stellungnahmen basierten auf naturwissenschaftlichen Grundlagen und jahrzehntelanger praktischer Erfahrung der Fachreferenten, die auch aktiv an der Entwicklung bundesdeutscher Empfehlungen und Qualitätsstandards beteiligt seien. Wieber macht deutlich: "Eine Beeinflussung unserer fachlich begründeten Sichtweise ist daher auch bei Androhung einer Klage nicht angezeigt."

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HintergrundDie öffentliche Verhandlung dürfte 13. April abgeschlossen werden. Der Medienreferent des Koblenzer Verwaltungsgerichts, Thomas Stahnecker, erklärte, in der Regel gebe es bei solchen Verhandlungen nur einen Termin. Es sei denn, es stelle sich im Prozess heraus, dass Beweise, Zeugen oder Sachverständigengutachten fehlten. Möglich sei, dass auch am 13. April die Entscheidung verkündet werde, üblicher sei aber, dass diese schriftlich zugestellt werde. ek

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