Von der Felge bis zum Fahren – Formulare, Formulare

Zweibrücken · Wer ein Auto oder anderes Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum in Bewegung setzen will, muss zunächst einmal einige Voraussetzungen erfüllen und ein paar Hürden nehmen, die zum Teil recht kostspielig sind.

 Wer ein Auto fahren will, der muss vorher einige Hebel in Bewegung setzen, beziehungsweise, Ämter und weitere zuständige Stellen aufsuchen. Wir stellen heute die wichtigsten Anlaufstellen vor. Dazu zählt auch die Dekra, bei der in Zweibrücken die Haupt- und Abgasuntersuchung eines Autos durchgeführt werden kann – ebenso wie bei der GTÜ, dem Tüv und dem Küs.Foto: Volker Baumann

Wer ein Auto fahren will, der muss vorher einige Hebel in Bewegung setzen, beziehungsweise, Ämter und weitere zuständige Stellen aufsuchen. Wir stellen heute die wichtigsten Anlaufstellen vor. Dazu zählt auch die Dekra, bei der in Zweibrücken die Haupt- und Abgasuntersuchung eines Autos durchgeführt werden kann – ebenso wie bei der GTÜ, dem Tüv und dem Küs.Foto: Volker Baumann

Foto: Volker Baumann

Neben der Zulassung des Fahrzeugs selbst, muss der Fahrer natürlich im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Führerscheinstelle und Zulassungsstelle befinden sich in Zweibrücken im Bürgerbüro in der Maxstraße 1.

Laut Führerscheinstelle kann ein Auto-Führerschein erstmals im Alter von 16,5 Jahren beantragt werden - allerdings nur zum "Begleiteten Fahren" ab 17 Jahren. Vorzulegen sind beim Antrag die Personalausweise des Fahrers und eines Elternteils, wobei beide Elternteile dem Antrag zustimmen müssen. Weiterhin ein Sehtest, nicht älter als zwei Jahre, der Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung sowie ein biometrisches Foto. Von der später begleitenden Person (können auch mehrere sein) ist ebenfalls der Personalausweis und zusätzlich deren Führerschein vorzulegen. Die Gebühren für den Grundantrag belaufen sich auf 43,40 Euro , je beantragter Begleitperson kommen 9,30 Euro hinzu. Nach bestandener Fahrprüfung stellt die Stadtverwaltung einen vorläufigen Führerschein aus, der mit 18 Jahren auf Antrag in einen neuen Kartenführerschein umgetauscht wird. Die Kosten hierzu belaufen sich auf 8,70 Euro .

Beim Erstantrag eines Auto- oder Motorradführerscheines mit 18 Jahren, schlagen 43,40 Euro an Gebühren zu Buche, zusätzliche für eventuelle Erweiterungen. Dokumente wie zuvor, ohne Nachweis Eltern und Begleitperson. Nach bestandener Prüfung kann der Führerschein zum begleiteten Fahren bei der Stadtverwaltung abgeholt werden. Ab 18 Jahren wird der Führerschein direkt vom Prüfer nach der Prüfungsfahrt ausgehändigt.

Apropos Führerscheine: Stand heute, so die Führerscheinstelle, müssen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 erworben wurden, erst bis zum 19. Januar 2033 in den neuen Kartenführerschein umgetauscht werden. Wer dennoch schon jetzt ein neues Dokument im Scheckkartenformat haben möchte, muss bei der Führerscheinstelle nur die alte Fahrerlaubnis und ein neues biometrisches Passfoto vorlegen. Eine ärztliche Untersuchung ist dabei - anders als in vielen anderen EU-Staaten - nicht vorgeschrieben. Fällig wird hier eine Bearbeitungsgebühr von 24 Euro . Für Auslandsaufenthalte empfehlen die Sachbearbeiter einen Kartenführerschein, um eventuellen Schwierigkeiten vorzubeugen. Noch ein Hinweis der Führerscheinstelle: Führerscheinangelegenheiten können nur am Hauptwohnsitz geregelt werden. Die Führerscheinstelle Zweibrücken ist also für alle Einwohner der Stadt, einschließlich der fünf Vororte zuständig.

In Zweibrücken gibt es zurzeit acht Fahrschulen . Derzeit müssen Fahrschüler für 45 Minuten fahrpraktischen Unterricht mit durchschnittlich etwa 35 Euro rechnen, die Gebühren für Prüfungen und Behörden schlagen derzeit mit rund 145 Euro zu Buche. In der Grundgebühr der Fahrschule sind nur die allgemeinen Aufwendungen für den theoretischen Unterricht einschließlich der theoretischen Vorprüfungen enthalten. Lehrmaterialien müssen immer extra bezahlt werden. Die Fahrschulen müssen zudem in ihrer Preisliste die "Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung" aufführen. Hierbei handelt es sich um den Kostenanteil, den die Fahrschule abrechnet (Planungsaufwand, Anmeldung zur Prüfung, Ausstellen der nötigen Bescheinigungen, Prüfungsfahrzeug, Fahrlehrer) - dieser kann ebenfalls preislich variieren. In der Summe müssen bei einem Führerschein der Klasse B (Pkw) inklusive aller Anmelde-, Unterrichts- und Prüfungsgebühren sowie den Kosten für Lehrmaterial, Erste Hilfe und Sehtest heutzutage etwa zwischen 1500 und 2000 Euro einkalkuliert werden. Beim Ersterwerb eines Motorradführerscheins ab 18 (Klasse A2) fallen auch durchschnittliche Kosten in Höhe von 1200 bis 1300 Euro an. Wenn man im Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse ist, fallen die Führerschein-Kosten geringer aus. Durch den Vorbesitz muss lediglich eine praktische Prüfung abgelegt werden, jedoch keine theoretische.

Wer mit oder ohne frisch erworbenen Führerschein ein Auto auf sich anmelden oder ummelden möchte, muss bei der Zulassungsstelle folgende Dokumente vorlegen: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (Zulassung Teil 1 und Teil 2), einen gültigen Personalausweis (bei Reisepass ist Meldebestätigung erforderlich), eine Versicherungsbestätigung in Form einer EVB-Nummer, erhältlich bei der gewählten Versicherung, eine Bescheinigung über gültige Haupt- und Abgasuntersuchung, eine Bank oder EC-Karte für den Lastschrifteinzug der Kraftfahrzeugsteuer. Je nach Vorgang (Anmeldung, Ummeldung, Umschreibung) fallen Gebühren zwischen 30 und 60 Euro an. Ausgehändigt wird dann ein Berechtigungsschein zum Anfertigen eines Nummernschilds. Wunschkennzeichen kosten 10,80 Euro extra, eine Reservierung 2,60 Euro .

Laut Zulassungsstelle gibt es vier Schilderhersteller in Zweibrücken. Die Kosten für ein Paar können bis zu 30 Euro betragen. Die gleichzeitig ausgehändigte Zahlkarte für die Zulassungsgebühren wird über Kassenautomat bezahlt und mit der Quittung können anschließend an der Info-Theke des Bürgerbüros die Zulassungspapiere abgeholt und die Schilder gestempelt werden. Bei einem Umzug innerhalb der Stadt sind zur Umschreibung, die unverzüglich erfolgen soll, der geänderte Ausweis und der Fahrzeugschein vorzulegen. Die Außerbetriebsetzung erfordert den Fahrzeugschein und das Kennzeichen, welches vor Ort entstempelt werden kann. Der Schein wird entwertet. Gebühren hier: 7,70 Euro . Eine Reservierung des Kennzeichens für die Zukunft kostet 2,60 Euro .

Pkw mit Erstzulassung ab 1. Juli 2009 unterliegen der neuen Kfz-Steuer. Die neue Kfz-Steuer-Berechnung berücksichtigt auch die CO-Emission. Besteuert werden Benzin-Pkw mit zwei Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum, Diesel-Autos mit 9,50 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum.

Alle zwei Jahre, bei Neuwagen nach drei Jahren, werden Haupt- und Abgasuntersuchung der Fahrzeuge zur Erhaltung der Verkehrssicherheit notwendig. Die Zeit des Tüv-Monopols ist lange vorbei, neben der Dekra dürfen auch GTÜ und Küs prüfen - zu unterschiedlichen Tarifen. Die Prüfgebühren liegen beim Pkw zwischen 53,50 und 72 Euro ohne Abgasuntersuchung (AU). Inklusive der AU werden zwischen 86 und 102 Euro fällig. In Zweibrücken gibt es eine Tüv-, eine Küs- und zwei Dekra-Prüfstellen.

Nächste Folge in der Serie "Überlebensführer": Bauen und Wohnen

Zum Thema:

Auf einen Blick Bürgerbüro Zweibrücken Maxstraße 1, 66482 Zweibrücken, Telefon (0 63 32) 871-334, E-Mail: buergerbuero@zweibruecken.de Internet: www.zweibruecken.de/sv_zweibruecken/de/Rathaus/ Ämter/Bürgerbüro. Öffnungszeiten: September bis Juni: Montag 8 bis 16 Uhr Dienstag, Mittwoch, Freitag 8 bis 12 Uhr Donnerstag 8 bis 18 Uhr. Im August gelten folgende Öffnungszeiten: Dienstag, Mittwoch, Freitag 7 Uhr bis 12 Uhr Montag 7 Uhr bis 15 Uhr durchgehend; Donnerstag 7 Uhr bis 17 Uhr durchgehend. Annahmeschluss ist jeweils 30 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeiten. bav

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