Von Blons Unfalltod: Kompletter Freispruch

Zweibrücken. In Zweifel für den Angeklagten - das galt gestern auch für das Urteil des Strafrichters des Amtsgerichts Zweibrücken. So wurde der 30-jährige Zweibrücker, der an dem tödlichen Unfall des früheren Oberbürgermeisters Werner von Blon beteiligt war, freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen das Urteil eingelegt

Zweibrücken. In Zweifel für den Angeklagten - das galt gestern auch für das Urteil des Strafrichters des Amtsgerichts Zweibrücken. So wurde der 30-jährige Zweibrücker, der an dem tödlichen Unfall des früheren Oberbürgermeisters Werner von Blon beteiligt war, freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen das Urteil eingelegt."Eine fahrlässige Tötung kann nicht nachgewiesen werden", sagte Richter Stefan Pick. Fest stehe, dass der Angeklagte am 7. Februar vorigen Jahres unter Drogeneinfluss stand, als er gegen 19.30 Uhr mit seinem Mercedes auf der Saarlandstraße von der Landauer Straße kommend in Richtung Festhalle unterwegs war. Bei einer Blutprobe wurden Spuren von Methadon, Kokain, Heroin und Morphium festgestellt. Professor Reinhard Urban geht in seinem Gutachten von einer "Beeinträchtigung der Aufassungsschnelligkeit" des 30-Jährigen aus, zumal dieser auch Drogen konsumiert haben soll, die nicht Bestandteil des Methadonprogrammes seien, an dem er damals teilnahm. Im Blut von Blons waren keine Spuren von Alkohol.

Der Richter argumentierte, dass der Unfall auch nicht zu vermeiden gewesen wäre, wenn der Angeklagte nicht unter Drogeneinfluss gestanden hätte. Er gab deshalb dem Einspruch der Verteidigung gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts statt. Dieser sah neben einer Geldbuße von tausend Euro auch ein Jahr Gefängnis vor, ausgesetzt zur Bewährung. Strafrichter Pick erläuterte, dass ein Autofahrer erst davon ausgehen könne, dass ein Fußgänger die Straße vollständig überquert, wenn dieser bereits die Mitte der Fahrbahn erreicht habe. Nach Berechnungen eines Sachverständigen sei deshalb der Unfall unter Berücksichtigung einer Reaktionszeit nicht zu vermeiden gewesen. Unmittelbare Zeugen gab es nicht. Eine Ärztin, die einen Augenblick vor dem Unfall von der Festhalle in Richtung Tankstelle fuhr, will von Blon, der sich auf dem Weg zur Herzogsnarrenfasnacht in der Festhalle befand, auf der Seite des Altenheims gesehen haben: "Da ist ein Mann auf dem Bordstein balanciert." Die Obduktion ergab, dass das Opfer von dort auch die Straße überquert haben muss, da es beim Zusammenstoß an der rechten Seite des Körpers getroffen wurde. Er soll keine Kopfbedeckung getragen haben, so die Frau. Der Richter vermutet deshalb, dass von Blon seinen Hut verloren hatte (der später auf der anderen Straßenseite gefunden wurde) und deshalb zurücklief.

Der Angeklagte, der gestern selbst nicht vor Gericht erschien, wurde auch von dem Vorwurf der Gefährdung des Straßenverkehrs freigesprochen und erhält deshalb seinen Führerschein unverzüglich zurück. Diese Entscheidung begründete Richter Pick nicht. "Eine fahrlässige Tötung

ist nicht nachzuweisen."

Stefan Pick, Richter

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