Von Blons Tod beschäftigt erneut Justiz

Zweibrücken. Ab heute wird der tödliche Unfall des früheren Zweibrücker Oberbürgermeister Werner von Blon erneut die Justiz beschäftigen. Vor dem Zweibrücker Landgericht wird ab neun Uhr über die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil vom 19. Mai des vergangenen Jahres (wir berichteten) verhandelt

Zweibrücken. Ab heute wird der tödliche Unfall des früheren Zweibrücker Oberbürgermeister Werner von Blon erneut die Justiz beschäftigen. Vor dem Zweibrücker Landgericht wird ab neun Uhr über die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil vom 19. Mai des vergangenen Jahres (wir berichteten) verhandelt. Damals war der heute 31-jährige Fahrer, der unter Drogeneinfluss sein Fahrzeug steuerte, vom Richter des Amtsgerichtes freigesprochen worden. Er sah den Vorwurf einer fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit einer fahrlässigen Tötung als nicht erwiesen an. Unstrittig war vor dem Amtsgericht, dass der 31-Jährige am Abend des 7. Februar im Zustand drogenbedingter Fahruntauglichkeit unterwegs war. Er hat dabei von Blon, der dunkel gekleidet in der Saarlandstraße auf dem Weg zur Festhalle war, um dort an der Prunksitzung des Karnevalvereins Zweibrücken teilzunehmen, angefahren. Der frühere OB soll, so das Ergebnis von Gutachten, gegen 19.30 Uhr versucht haben, die Straße zu überqueren. Es sei windig gewesen und habe leicht geregnet. Von Blon, der die Straße bereits überquert gehabt haben soll, habe seine vom Wind verwehte Mütze am gegenüber liegenden Fahrbahnrand aufheben wollen. Er sei deshalb erneut über die Straße gegangen. Dabei habe ihn der Angeschuldigte mit seinem Fahrzeug erfasst.Von Blon starb an seinen unfallbedingten Verletzungen wenige Stunden später in der Homburger Uniklinik. nob

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