Vier Millionen Euro zur freien Verfügung

Zweibrücken · Bis Ende 2018 kann Zweibrücken vier Millionen Euro Zuschüsse für Investitionen erhalten. Bei den einzelnen Projekten muss lediglich ein Eigenanteil von zehn Prozent geleistet werden, erläutert Landtagsabgeordneter Fritz Presl.

Foto: pma

Die Landesregierung hat, zusammen mit dem Landkreistag und dem Städte- und Gemeindebund, noch vor der endgültigen Verabschiedung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes im Bundestag Klarheit geschaffen, wie die Mittel von insgesamt 253 Millionen Euro , welche Rheinland-Pfalz aus dem "Bundestopf" erhält, verteilt werden. Das teilt der Zweibrücker Landtagsabgeordnete Fritz Presl (SPD ) mit. Die Rosenstadt erhalte gut vier Millionen Euro (wir berichteten).

Mit dem Fördergeld können Projekte von Mitte 2015 bis Ende 2018 umgesetzt werden. Presl: "Jetzt muss vor Ort, das heißt, in Zweibrücken, entschieden werden, welche Schwerpunktsetzung verfolgt werden soll, denn hier macht das Land zurecht keine weiteren Vorgaben." Gefördert werden können Investitionen bei Krankenhäusern, Straßen, Schulen oder dem Breitbandausbau bis hin zur frühkindlichen Betreuung, erklärte Presl.

Gewährt werde jeweils eine Fördersumme von 90 Prozent: "Das heißt, es bleibt nur ein geringer Betrag von zehn Prozent bei der Stadt Zweibrücken hängen."

Der Schlüssel für die Aufteilung der Fördergelder auf die einzelnen Kommunen berücksichtige dabei die Kriterien Arbeitslosigkeit und Liquiditätskredite in den Kommunen.

Presl schreibt zum weiteren Prozedere: "Aufgabe der Stadt Zweibrücken ist es jetzt, recht bald Projekte in einer Projektliste genehmigungsreif vorzuschlagen, welche in die Programmkriterien passen. "Dies ist jetzt Aufgabe der Stadt Zweibrücken und meine Aufgabe ist es dann, auf dem Weg zwischen Zweibrücken und Mainz die Projekte förderreif zu begleiten, um die vorgenannten positiven Förderziele zu erreichen", so Presl.

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