Südwestpfälzer angeklagt Vier Kilogramm Drogen verkauft?

Zweibrücken · Prozessauftakt gegen 39-Jährigen vorm Landgericht.

Seit Dienstag muss sich ein 39-Jähriger Südwestpfälzer vor dem Landgericht Zweibrücken verantworten. Er soll zwei Kilogramm Haschisch und zwei Kilogramm Amphetamine verkauft haben. Sollte sich das als wahr herausstellen, dann würde der Mann den Tatbestand des unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erfüllen.

Laut Anklageschrift soll der Mann von Januar 2014 bis Juli 2016 im Abstand von zwei Monaten jeweils mindestens ein Kilogramm Haschisch und ein Kilogramm Amphetamine (Straßenname Pep oder Speed) an den gesondert juristisch verfolgten Abnehmer verkauft haben. Im August 2016 soll der Angeklagte dann nochmals mindestens ein weiteres Kilogramm Haschisch und ein Kilogramm Amphetamine verkauft haben.

Zunächst wurden die persönlichen Verhältnisse des Mannes geklärt. Der in Scheidung lebende Mann gab an, ein bis zweimal im Jahr „etwa an Fasching“ beim Feiern Amphetamine zu nehmen. Als Jugendlicher habe er Haschisch und Marihuana geraucht. Während eines längeren beruflichen Auslandsaufenthaltes dagegen sei er abstinent gewesen.

Warum er denn im Ausland keine Drogen konsumiert habe, wollte die Vorsitzende Richterin wissen. „Weil ich da nicht in Kreisen verkehrt habe, wo das genommen wurde. Hier habe ich Freunde und Bekannte, durch die ich damit in Berührung gekommen bin. Das sind auch Leute von früher, aus der Zeit, als ich so 17 bis 19 Jahre alt war“, erklärte der Angeklagte. In diesem Zeitraum habe er auch THC geraucht, also Haschisch oder Marihuana.

Derzeit lebt der Mann getrennt von seiner Frau und zusammen mit seiner Tochter. Wegen ihr habe er seine lukrativen Arbeitsstellen im Ausland aufgegeben und arbeite derzeit bei einer Firma als Produktionshelfer, wo er deutlich weniger verdiene als zu den Auslandszeiten. Begründet hat er das damit, dass eine gute, internationale Schule in den asiatischen Ländern, in denen er arbeitete, nicht bezahlbar sei. Hätte er seine Tochter mit nach Asien genommen, dann hätte sie nur Schulen besuchen können, deren Abschlüsse international, also auch in Deutschland, nicht anerkannt würden. Das habe er ihr nicht zumuten wollen.

Am Freitag, 24. August, wird der Prozess vor dem Landgericht weitergeführt und mindestens noch ein Zeuge gehört.

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