Viele Verstöße gegen Arbeitszeitgesetz

Zweibrücken · Zwei südwestpfälzische Betriebe sind im vergangenen Jahr bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz erwischt worden. Sie mussten insgesamt eine Geldstrafe von 4550 Euro zahlen, weil ihre Mitarbeiter zu lange arbeiteten.

15- bis 16-stündige Arbeitstage sind nicht nur gesundheitsschädlich, sondern auch gesetzeswidrig. Deshalb verhängt die bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd angesiedelte Gewerbeaufsicht in solchen Fällen auch empfindliche Strafen, wenn ein Betrieb derart gegen das Arbeitszeitgesetz (siehe "Stichwort") verstößt. So geschehen bei einem landwirtschaftlichen Unternehmen in der Pfalz, das ein fünfstelliges Bußgeld zahlen musste, wie SGD-Süd-Präsident Hans-Jürgen Seimetz bei einem Pressegespräch in Neustadt mitteilte. In der Südwestpfalz sind im vergangenen Jahr zwei Betriebe belangt worden: Sie mussten zusammen 4550 Euro Bußgeld bezahlen.

Mithilfe von Stichproben kontrolliert die Neustädter Behörde die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes, häufig zusammen mit dem Zoll, der die Einhaltung des Mindestlohngesetzes überwacht. Pro Jahr finden etwa 20 bis 30 gemeinsame Kontrollen von Gewerbeaufsicht und Zoll insbesondere auf Großbaustellen, im Verkehrsgewerbe und im Hotel-/Gaststättenbereich statt. Diese Kontrollen beschränken sich nicht auf Mindestlohn/Arbeitszeiten. So überwacht der Zoll zum Beispiel auch Schwarzarbeit, während die SGD Süd den gesamten persönlichen, technischen und sozialen Arbeitsschutz überprüft.

In Bezug auf die Arbeitszeiten werden die Kontrolleure oft fündig: "Es kommt immer wieder zu teils erheblichen Verstößen", sagt Seimetz. Natürlich nicht nur in der Südwestpfalz, sondern im gesamten Zuständigkeitsbereich der SGD Süd, der neben der Pfalz auch Rheinhessen umfasst. In 22 Verfahren setzte die Behörde im Jahr 2015 Bußgelder in Höhe von insgesamt 78 914 Euro fest. In der Pfalz gab es 15 Verfahren (Bußgeldhöhe: 54 588 Euro). Nicht mitgerechnet sind dabei die Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz, das Lenk- und Ruhezeiten bei Lkw- und Busfahrern regelt. Hier gab es 2015 im Bereich der SGD Süd 804 Verfahren mit einer festgesetzten Bußgeldhöhe von 349 645 Euro (Pfalz: 526 Verfahren, 219 453 Euro Bußgelder ).

Ob es inzwischen mehr Verstöße als noch vor einigen Jahren gibt, kann Seimetz nicht sagen: Der Behördenchef macht sich keine Illusionen darüber, dass die SGD Süd nur einen kleinen Teil der Verstöße aufdeckt. Trotzdem hält er die Kontrollen und das Gesetz selbst für notwendig: "Auf Dauer führt ein solch langes Arbeiten auch bei stabilen Menschen zu gesundheitlichen Schäden", so Seimetz.

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Stichwort Das Arbeitszeitgesetz regelt unter anderem, dass die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten darf. Sie kann demnach nur auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Als Werktage gelten die Tage Montag bis Samstag. gda

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