Verwaltungsgericht: Zweibrücker erhält Hunde nicht zurück

Zweibrücken · () Ein Zweibrücker ist gestern vor dem Verwaltungsgericht Neustadt mit einer Beschwerde gegen die Wegnahme von Labradoren gescheitert. Der Fall hatte laut Gerichtssprecherin ein Vorspiel. Dem Mann hatte die Stadt Zweibrücken bereits 1992 die Hundehaltung untersagt. Er hatte laut Stadtsprecher Heinz Braun mehrere recht verwahrloste Tiere in einer Scheune gehalten. 2006 untersagte dem Mann auch die Stadt Rottweil in Baden-Württemberg die Hundehaltung. Zuletzt war die inzwischen zuständige Kreisverwaltung Südwestpfalz eingeschritten und hatte ihm besagte Labradore abgenommen. In der mündlichen Verhandlung vor dem Neustädter Gericht argumentierte der Mann laut Sprecherin Helga Klingenmeier, dass die abgenommenen Hunde gar nicht ihm gehörten. Er möchte die Tiere auch nicht selbst zurück, sondern die Herausgabe an die wirklichen Eigentümer. Das Gericht wies die Klage ab. Da der Zweibrücker ohne Anwalt vor Gericht erschien, seien Rechtsmittel wohl kein Thema. Diese könnte nur ein Anwalt einlegen.

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