Straßenausbau Verwaltungsgericht prüft Einsprüche zu Wiederkehrenden Beiträgen

Zweibrücken/Neustadt · Das Thema Ausbaubeiträge beschert der Zweibrücker Verwaltung am Mittwoch, 27. September, gleich drei Verhandlungen vor dem Neustädter Verwaltungsgericht. Zunächst geht es um den Zahlungsbescheid für die Fußgängerzonensanierung 2015. Ein Hausbesitzer in der Hauptstraße/Mühlstraße sollte 6650 Euro für die Erneuerung von Fahrbahn und Gehweg sowie die Straßenbeleuchtung berappen, wogegen er sich im Mai 2016 erfolglos vorm Stadtrechtsausschuss gewehrt hatte (wir berichteten). Sein Anwalt hatte argumentiert, es liege kein ordnungsgemäßer Beschluss des Stadtrats über das Ausbauprogramm vor.

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In den beiden anderen Verfahren wehren sich Bürger jeweils gegen die Erhebungsbescheide wiederkehrender Ausbaubeiträge durch die Stadtverwaltung. Die Bescheide stellen laut Pressestelle des VG Neustadt die Grundlagen für die Beitragsberechnung fest, also insbesondere die heranzuziehende Fläche der Grundstücke, die den Klägern gehören. Auch setzen sie eine Vorausleistung auf den Ausbaubeitrag für 2016 fest.

Hintergrund ist die Satzung der Stadt über die Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge vom 6. Mai 2016, die das Stadtgebiet in zwölf Abrechnungseinheiten aufteilt. In  den Abrechnungseinheiten sollen jeweils unterschiedliche Straßen in Zweibrücken in den Jahren 2016 bis 2020 ausgebaut werden.

In den beiden Verfahren werde im Wesentlichen geltend gemacht, der Ausbau von Verkehrsanlagen in den Abrechnungseinheiten „Oststadt“ und „Oberstadt“ bringe für die dortigen Grundstücke der Kläger keinen ausreichenden konkreten Vorteil mit sich. In einem der Fälle wird die zusätzlich Grenzziehung für die Abrechnungseinheit „Oberstadt“ entlang des Schwarzbachs angezweifelt.

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