Verwaltung verbietet Tierhaltung

Heltersberg · Die Kreisverwaltung Südwestpfalz hat einem Landwirt aus Heltersberg bis zum 17. August eine Frist gesetzt, seinen gesamten erfassten Tierbestand aufzulösen.

 Auf diesem Hof in Heltersberg dürfen keine Tiere mehr gehalten werden. Foto: Fritzinger

Auf diesem Hof in Heltersberg dürfen keine Tiere mehr gehalten werden. Foto: Fritzinger

Foto: Fritzinger

Erneut rechtlich eingeschritten ist die Kreisverwaltung Südwestpfalz jetzt gegen einen Landwirt aus Heltersberg . Nachdem die Behörde bereits 2013 gegen denselben Bauer ein unbefristetes Schweine- und Pferdehalteverbot verhängt hatte, zog sie aufgrund eines aktuellen Vorfalles die Notbremse und untersagte dem Landwirt nun auch die Haltung und Betreuung von allen anderen Tieren jedweder Art.

Ins Rollen gekommen war die Sache durch die Anzeige eines Heltersberger Bürgers, der die Behörde über unerträgliche Verhältnisse auf dem Hof informiert hatte. Wie der Mann berichtete, gehe er vier Mal täglich mit seinen Hunden an dem Grundstück des Landwirtes vorbei und habe dabei eigentlich immer erbärmlich schreiende Kühe gehört. Nachdem in den vergangenen Monaten mehrfach tote Kühe vom Abdecker abgeholt wurden, habe am vergangenen Dienstag endlich ein Beweisfoto eines verendeten Rindes angefertigt werden können, mit dem er sich dann an die Kreisverwaltung wand.

Im Prinzip sei die Situation genau dieselbe wie vor drei Jahren im Zusammenhang mit den Pferden, bestätigt der Sprecher der Kreisverwaltung, Ruven Fritzinger, den Sachverhalt auf Nachfrage. Damals sei dem Landwirt auferlegt worden, die Reittiere innerhalb von einem halben Jahr abzugeben. Da der Tierhalter der Forderung jedoch nicht vollumfänglich nachkam, ließ das Veterinäramt die noch auf dem Gut befindlichen Pferde zwangsweise abholen. Dagegen habe der Mann innerhalb der Frist Widerspruch eingelegt und war nach dessen Abweisung bis zum Verwaltungsgericht gezogen, wo die Klage schließlich am 12. Mai dieses Jahres endgültig abgewiesen wurde, schildert Fritzinger die Vorgeschichte.

Nachdem ihm die Pferde- und Schweinehaltung untersagt worden war, habe sich der Landwirt auf Haltung die Rinder konzentriert und die Herde peu à peu vergrößert. Aufgrund der Vorgeschichte sensibilisiert, habe das Veterinäramt regelmäßig meist unangekündigte Kontrollen durchgeführt. Schon sei klar geworden, dass auch bei dieser Form der Nutztierhaltung im Grunde dieselben strukturellen Probleme wie in der Vergangenheit auftraten. Aus diesem Grund habe der Landwirt schließlich schriftlich exakte Anweisungen bekommen, um die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, weiterhin Rinder halten zu können. "Darin enthalten waren unter anderem Vorgaben für eine regelmäßige Fütterung wie auch die Qualität und Quantität des Futters und Wassers", nennt der Verwaltungssprecher als Beispiele. Bemängelt worden sei auch die angekettete Unterbringung im Stall, in dem eine schlechte Belüftung herrschte und die Tiere zu wenig Licht erhielten.

Zuletzt seien die Kontrolleure am Freitag vergangener Woche unangemeldet erschienen. Da der Landwirt jedoch nicht anwesend war, kündigten die Veterinäre ihren Besuch für Dienstag, 2. August an. Am selben Tag sei dann die Meldung über das verendete Hornvieh eingegangen, dessen Kadaver die Kontrolleure noch im Hof unter einer Plane abholbereit für den Abdecker vorfanden.

Bis zum 17. August sei dem Landwirt nun als Frist gesetzt worden, der Anordnung nachzukommen und seinen gesamten erfassten Tierbestand von 39 Rindern, 22 Schafe , drei Ziegen, zwei Hunden und einer unbestimmten Anzahl von Hühnern aufzulösen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort