Prozessauftakt am Landgericht Zweibrücken Wettrennen auf Autobahn? Widersprüchliche Aussagen

Zweibrücken · Landgerichts-Prozess um Massenkarambolage mit sieben Verletzten auf der A 8 bei Contwig eröffnet. Demnächst Vor-Ort-Termin am Etzelweg.

 Nicht nur der AMG-Mercedes und der Porsche, sondern auch mehrere weitere Fahrzeuge wurden durch den Unfall auf der A 8 nahe der Abfahrt Contwig/Flugplatz Zweibrücken beschädigt.

Nicht nur der AMG-Mercedes und der Porsche, sondern auch mehrere weitere Fahrzeuge wurden durch den Unfall auf der A 8 nahe der Abfahrt Contwig/Flugplatz Zweibrücken beschädigt.

Foto: Polizei

Sieben Monate Haft auf Bewährung, dazu der Einzug der Fahrerlaubnis für acht Monate – so lautete das Amtsgerichts-Urteil für zwei junge Männer diesen April, die sich zuerst ein illegales Autorennen geliefert hätten und dabei auf ein Stauende auf der Autobahn 8 bei Contwig auffuhren. Sieben Personen wurden dabei teils schwer verletzt, drei weitere Autos wurden durch den Unfall in Mitleidenschaft gezogen, die Polizei schätzte den Sachschaden damals auf 150 000 bis 200 000 Euro. Doch die beiden Zweibrücker beteuern, sich kein Rennen geliefert zu haben, legten Berufung gegen das Urteil ein – und so begann am Montag am Landgericht Zweibrücken ein neuer Prozess.

Vom Morgen bis in den Nachmittag wurden am Montag sieben Zeugen befragt. Das Landgericht interessierte sich insbesondere für die Frage, mit welcher Geschwindigkeit die beiden unterwegs waren, wie viele Meter der Abstand vor und während des Unfalls betrug und ob es wirklich Zufall sein konnte, dass die beiden Männer wie von ihnen behauptet zufällig zu gleicher Zeit über den Etzelweg in Zweibrücken-Ixheim auf die A 8 Richtung Pirmasens unterwegs gewesen sein können und der Unfall Zufall oder das Ergebnis unkontrollierten Kräftemessens war.

Die beiden machten sich – laut eigenen Aussagen unabhängig voneinander – am Abend des 19. Mai 2018 von Zweibrücken aus auf den Weg auf die Autobahn. Der Anfang dreißigjährige Fahrer einer Mercedes-AMG-C-Klasse (abgeriegelt auf 280 km/h), von Beruf Automobilkaufmann, wollte an diesem Samstagabend noch einmal zu seiner Arbeitsstätte fahren und habe sich beeilt, um seine Frau zuhause nicht allzu lange warten zu lassen. Der Anfang zwanzigjährige Fahrer eines Porsche Cayenne, der bis vor wenigen Jahren mit offizieller Lizenz am Autorennsport teilgenommen hatte, machte sich unterdessen mit seiner Freundin auf den Weg auf die Autobahn, um zu einem Restaurant zu fahren. Zufällig, so die Fahrer, hätten sie erst in Ixheim die Auffahrt zur Autobahn genommen statt der Auffahrt am Bubenhauser Kreisel.

Eine Zeugin sagte aus, sie habe gesehen und gehört, dass die beiden Autos bereits durch den Etzelweg mit überhöhter Geschwindigkeit „gerast“ seien.

Auf der Autobahn kurz hinter dem Zweibrücker Outlet-Center rasten beide in ein Stauende, nachdem die Polizei dort gerade die Straße absicherte, weil eine Holzpalette auf der Fahrbahn lag.

Nach eigener Aussage waren sich die Männer zuvor nicht bekannt und hätten sich kein Rennen geliefert.

Im Laufe des Prozesstages tauchte immer wieder die Frage nach der Geschwindigkeit auf. Die Zeugen konnten hier nur geschätzte Antworten liefern. „Wie ein Blitz vorbeigerast“, will sie eine Zeugin gesehen haben, die die Fahrzeuge von ihrem Grundstück im Etzelweg gesehen haben will. Außerdem habe man die Fahrzeuge schon von weitem gehört, wie die Zeugin verlauten ließ. Dabei seien sie „ziemlich dicht aufeinander“ gewesen.

Ein anderer Zeuge konnte hingegen die Vermutung, dass die beiden Fahrzeuge zuvor bereits durch die Zweibrücker Innenstadt gerast seien, nicht bestätigen. Er bemerkte in einem Café in der Landauer Straße den Porsche und deutlich zeitversetzt einen Mercedes. Beide Fahrzeuge seien ihm deshalb aufgefallen gewesen, weil die Lautstärke ihn genervt habe. „Zu schnell waren sie definitiv nicht, nur zu laut“, beschrieb er.

Ein anderer Zeuge hingegen sagte aus, er habe auf der Autobahn im Rückspiegel das Heranfahren des Porsche beobachten, der ihn anschließend überholte. Er habe ihn „an sich vorbeirauschen sehen. Und den Mercedes gleich hinterher.“ Von einem Spurwechsel und Überholmanövern auf der Autobahn der beiden Fahrzeuge gegeneinander konnte keiner der anwesenden Zeugen berichten. Auch den Moment des Auffahrens hat keiner der an diesem Tag angehörten Zeugen beobachtet.

Auf Antrag einer der beiden Anwälte eines der Angeklagten soll das Grundstück im Etzelweg besichtigt werden, um zu prüfen, ob die Zeugin genug Sicht hatte, die Situation auf diese Weise einzuschätzen. Das Gericht stimmte diesem Antrag zu.

Insgesamt fünf Prozesstage wurden für das Berufungsverfahren festgesetzt. Weiter geht es kommenden Donnerstag, 1. August, 9.30 Uhr im Landgericht Zweibrücken.

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