Hauptzeuge in Handschellen vorgeführt „Sie stürmte schreiend in die Wohnung und ging auf uns los“

Zweibrücken · Lange vermisstes Opfer im Prozess um versuchten Totschlag gegen 42-Jährige sagt vorm Landgericht aus.

 Der psychiatrische Gutachter nannte die Angeklagte vorm Landgericht Zweibrücken (Bild) eine „schillernde, exzentrische Person mit Beratungsresistenz“, er sehe aber weder eine eindeutige psychotische Erkrankung noch Alkoholabhängigkeit.

Der psychiatrische Gutachter nannte die Angeklagte vorm Landgericht Zweibrücken (Bild) eine „schillernde, exzentrische Person mit Beratungsresistenz“, er sehe aber weder eine eindeutige psychotische Erkrankung noch Alkoholabhängigkeit.

Foto: Mathias Schneck

Im Prozess wegen versuchten Totschlags gegen eine 42-jährige Zweibrückerin sagte am Dienstag vorm Landgericht Zweibrücken der 58-jährige schwerverletzte Freund der Angeklagten aus. Der Mann, den seine Freundin im September mit einer Flaschenattacke angegriffen haben soll, war zunächst mehrere Prozesstage lang nicht auffindbar (wir berichteten), konnte aber inzwischen von der Polizei mit Haftbefehl in anderer Sache festgenommen werden.

Mit Handschellen auf den Zeugenstuhl vorgeführt, machte der 58-Jährige seine Aussage in ruhiger und besonnener Art. „Wir waren eigentlich alle drei gut gelaunt und wollten uns nach einer Einkaufstour noch treffen.“ Er habe dann in der Wohnung der Angeklagten, zu der er einen Schlüssel gehabt habe, mit dem anderen Freund gewartet, weil die Angeklagte nachkommen wollte. Das habe sich dann allerdings ganz anders als erwartet abgespielt: „Sie stürmte schreiend in die Wohnung, schrie und ging unvermittelt auf uns los.“ Beim Versuch sie zurückzuhalten, habe sie ihm zwei Mal eine Flasche auf den Kopf geschlagen und anschließend den abgebrochenen Rest in den Hals gestochen. Beide Männer hätten über den Balkon flüchten können. Der Stich habe nur knapp die Schlagader verfehlt, sein linkes Ohrläppchen sei abgetrennt und er habe Hörprobleme, so seine Aufzählung der ihm zugefügten Verletzungen.

Seine Freundin sei halt eine launige Frau, die schnell mal ausraste. Bei Alkoholeinfluss sei ein Streit eigentlich schon programmiert gewesen. „Die steht nachts auf und schmeißt mich einfach raus“, schildert er Szenen aus dem Alltag, wo er auch schon mit einem Bierkrug oder einer Statue am Kopf Bekanntschaft machen musste. Weizenbier und „der Herr Gorbatschow“ (Wodka) seien fast tägliche Begleiter gewesen.

Die Polizei sprach am Dienstag vor Gericht von Blutspritzern in der ganzen Wohnung und einer kaum ansprechbaren Angeklagten, die nur „gebetsmühlenartig“ von verjagten Einbrechern erzählt habe. Der blutige Flaschenhals einer Soßenflasche mit Haaranhaftungen wurde sichergestellt. Hinsichtlich Vorstrafen, so das Gericht, sei die Angeklagte in den letzten Jahren eher im leichteren Straftatenbereich auffällig gewesen, einmal beim Fahren ohne Führerschein und mehrmals beim Schwarzfahren mit Bus oder Bahn.

Der psychiatrische Gutachter bescheinigte der Angeklagten, die eine „schillernde, exzentrische Person mit Beratungsresistenz“ und bereits 2001 psychisch auffällig geworden sei, zwar eine komplexe Persönlichkeitsstörung, allerdings keine eindeutige Manifestation einer psychotischen Erkrankung (Schizophrenie). Es gebe auch keine Anhaltspunkte für Alkoholabhängigkeit. Eine speziell auf die Angeklagte zugeschnittene Behandlung könne Erfolg versprechen.

Fortgesetzt wird der Prozess am Landgericht diesen Mittwoch um neun Uhr, erwartet wird dabei auch das Urteil.

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