Kommentar Versammlungsfreiheit ernster nehmen

Das Demonstrationsrecht ist ein Grundrecht. Daran muss man leider einige Zweibrücker erinnern – sowohl die Veranstalter und viele Teilnehmer der Demonstration „Gemeinsam gegen Rechts“ auf dem Hallplatz als auch das Ordnungsamt.

Kommentar: Versammlungsfreiheit ernster nehmen
Foto: SZ/Robby Lorenz

Der Veranstalter wettert nun zwar gegen die vom Ordnungsamt erzwungene Auflösung – hat diese aber wesentlich selbst mit verschuldet. Denn das Versammlungsgesetz verpflichtet Veranstalter, „für den ordnungsmäßigen Ablauf“ zu sorgen. Dazu gehört, dass die Kundgebung am angemeldeten Ort stattfindet. Und gewiss nicht, dass zwei Drittel der Teilnehmer sich Richtung Neonazi-Kundgebung auf dem Alexanderplatz entfernen – der Staat ist verpflichtet, auch deren Versammlungsfreiheit zu schützen! Andererseits: Das Ordnungsamt ging nicht verhältnismäßig genug vor. Warum durfte das friedlich auf dem Hallplatz gebliebene Drittel nicht weiter demonstrieren? (Genug Polizei zum Schutz der Neonazi-Demo war vor Ort.) Warum erfolgte vor der Radikalmaßnahme Auflösung keine Unterbrechung? Und dass der Staat Rednerlisten mitbestimmen darf, davon ist im Versammlungsgesetz keine Rede.

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