Verlage unterliegen in Streit um Millionen-Einnahmen

Karlsruhe · Seit Jahrzehnten verdienen die Verlage an den Tantiemen ihrer Autoren kräftig mit. Nun hat eine Klage das System zum Einsturz gebracht. Die Branche befürchtet schlimme Konsequenzen für kleine Verlagshäuser.

Für die Verlage ist es eine herbe Niederlage: Sie dürfen nach letztinstanzlichem Urteil nicht mehr an den Millionen-Einnahmen der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort aus Urheberrechten beteiligt werden. Das Geld steht nach derzeitiger Gesetzeslage ausschließlich den Autoren zu, wie der Bundesgerichtshof (BGH) gestern entschied. Das Urteil bezieht sich nur auf Buch- und nicht auf Presseverlage . Was das für die Zukunft der jährlichen Ausschüttungen bedeutet, war allerdings zunächst unklar.

Die VG Wort wollte sich zu den Konsequenzen nicht äußern, ehe das vollständige Urteil in schriftlicher Form vorliegt. Das kann Wochen bis Monate dauern. Der 1958 gegründete Verein macht zentral Vergütungsansprüche aus Urheberrechten geltend und bittet zum Beispiel Copyshops und Bibliotheken zur Kasse. Im Buchbereich floss dieses Geld bisher pauschal je zur Hälfte an Verlag und Autor.

Dagegen hatte sich ein wissenschaftlicher Autor durch alle Instanzen gewehrt - mit Erfolg. "Damit ist eine jahrzehntelange Praxis der VG Wort hinfällig geworden", sagte der Vorsitzende Richter des zuständigen ersten Senats, Wolfgang Büscher, der das Urteil ungewöhnlich lange begründete. Ob das auch wirtschaftlich sinnvoll sei, sei dahingestellt. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels sieht vor allem die kleinen der rund 3000 deutschen Verlage bedroht.

Denn es geht um beachtliche Summen: Zwischen 2004 und 2013 schüttete die VG Wort nach Angaben der Bundesregierung an die Verleger jährlich zwischen knapp 14 und rund 134 Millionen Euro aus. Laut Urteil fehlt dafür aber die gesetzliche Grundlage. Büscher verwies darauf, dass es für die Buchverlage - anders als für die Presseverleger - derzeit kein Leistungsschutzrecht gibt. Die verlegerische Leistung allein begründe noch keinen Anspruch (Az.: I ZR 198/13).

Die VG Wort erklärte in einer knappen Mitteilung, dass der Gesetzgeber nun "schnellstmöglich tätig" werden müsse. Auch der Börsenverein als Dachverband der Branche forderte "entschlossenes politisches Handeln" in Berlin und Brüssel. Das Urteil sei "kulturpolitisch höchst problematisch". Es werde Verfassungsbeschwerde geprüft. Nach Ansicht des Geschäftsführers des Rowohlt Verlages, Peter Kraus vom Cleff, kann das Urteil "eine Katastrophe für das Miteinander von Urhebern und Verlagen sein". Es könne zu einem Pyrrhussieg für die Urheber werden, wenn die Geräteindustrie versuche, "die Abgaben, die sie leisten muss, insgesamt zu reduzieren".

Der Digitalverband Bitkom forderte Urheber und Verlage auf, die Verteilung der Abgaben neu zu regeln. Dies müsse kostenneutral für Verbraucher und Unternehmen erfolgen. Ein Großteil der Einnahmen der Verwertungsgesellschaften stamme von Unternehmen der Informations- und Telekommunikationsbranche. Das Bundesjustizministerium wollte die Entscheidung ohne schriftliches Urteil nicht kommentieren. Ein Sprecher verwies aber darauf, dass Ressortchef Heiko Maas (SPD ) und Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU ) sich im Februar in einem Brief an EU-Kommissar Günther Oettinger dafür ausgesprochen hätten, den Verlegern weiterhin eine Beteiligung an öffentlichen Vergütungsansprüchen zu ermöglichen.

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