Mehrkosten für Alte Ixheimer Straße: Landgericht Zweibrücken vermittelt Vergleich Nach Klage: Stadt muss Baufirma 60 000 Euro zahlen

Zweibrücken · Ursprünglich ging es in dem Rechtsstreit um den Umbau der Alten Ixheimer Straße noch um viel mehr Geld.

 Die Baustelle Alte Ixheimer Straße im September 2016.

Die Baustelle Alte Ixheimer Straße im September 2016.

Foto: Lutz Fröhlich

Die Neugestaltung der Alten Ixheimer Straße (mit Maxstraße und einem kleinen Abschnitt der Landauer Straße) 2015/16 hatte nicht nur ungewöhnlich lang gedauert – sie hat auch noch eine lange juristische Nachgeschichte.

Wie die Stadt in den Sitzungsunterlagen für den Zweibrücker Rats-Hauptausschuss am Mittwochabend erstmals öffentlich informierte, war sie von der Baufirmen-Arbeitsgemeinschaft (ARGE Horn und Scharding) vorm Landgericht Zweibrücken verklagt worden.

„Die ARGE vertritt die Auffassung, dass es im Rahmen der Bauausführung zu einem gestörten Bauablauf gekommen sei, welcher durch den Auftraggeber verursacht worden sei“, erläutert die Stadtverwaltung in der Sitzungsvorlage. Und blickt zurück: Im Dezember 2015 sie den Auftrag für 1,36 Millionen Euro brutto an die ARGE vergeben. Diese habe dann zunächst „im Februar 2017 mit einem Nachtrag einen Mehraufwand für einen geänderten Bauablauf in Form einer Pauschale“ von 465 000 Euro netto geltend gemacht (Zahlen gerundet). Im November habe die ARGE dann „ein überarbeitetes Nachtragsangebot“ vorgelegt mit Mehrkosten wegen Verzögerungen im Bauablauf in Höhe von 647 000 Euro.

Stadt und der für die Straßen zuständige UBZ (Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken) versuchten, mit der ARGE eine außergerichtliche Einigung zu finden. „Dies ist leider nur bedingt gelungen“, schreibt die Stadt. Die ARGE verklagte die Stadt vorm Landgericht Zweibrücken – und forderte einschließlich Verzugszinsen 297 000 Euro. Begründet worden sei diese Klage mit „Mehrkosten der Zwischenlagerung für Erdaushub, Mehrkosten für die Änderung des Bauablaufs und Zinsen für verspätete, aber letztlich gezahlte Rechnungen“. Am 21. Mai 2021 habe es dann einen Gütetermin gegeben – mit dem Vergleichsvorschlag des Gerichts, die Stadt solle der ARGE 60 000 Euro einschließlich Zinsen zahlen – und dazu die Anwaltskosten von 11 000 Euro übernehmen. Der Vergleichsvorschlag wurde angenommen. Letztendlich sei die Auseinandersetzung damit „in unserem Sinne“ ausgegangen, bilanzierte UBZ-Vorstandschef Werner Boßlet im Hauptausschuss auf Nachfrage von Ausschussmitglied Rolf Franzen (CDU). Die Bauzeit sei „extrem schwierig gewesen“, da fünf Mal der Bauleiter gewechselt wurde, sagte Boßlet. UBZ und Stadt-Rechtsamt hätten zwei Gutachter beauftragt, danach seien die Forderungen der ARGE „immer weiter runter“ gegangen.

Oberbürgermeister Marold Wosnitza (SPD) ergänzte auf Merkur-Nachfrage nach der Sitzung, die ursprüngliche Nachforderung der Baufirmen sei „so exorbitant“ gewesen, „dass wir die ganzen Zahlen in Frage gestellt haben und geprüft haben, welche Mehrkosten tatsächlich entstanden sind“.

Im November 2018 war im Stadtrat erstmals von Mehrkosten die Rede. Obwohl es damals „nur“ um 200 000 Euro ging, war der Unmut im Rat groß. Ratsmitglieder kritisierten, dass einige Dinge, von denen eigentlich klar hätte sein müssen, dass man sie brauche (wie Steinzeugstützen oder die Fußgängerampel an der Kreuzung Alte Ixheimer Straße / Maxstraße). Es wurden aber auch Zweifel an undurchsichtig erscheinenden Posten in der Mehrkosten-Aufschlüsselung der Baufirmen deutlich. Und Boßlet hatte erläutert, Mehrkosten seien nicht immer vorhersehbar (wir berichteten). Man habe beispielsweise zwar Bodenproben genommen – könne damit aber nicht ausschließen, dass „ein paar Meter weiter was ist“. So gab es Mehrkosten, weil unter dem Asphalt zwischen Lützelstraße und früherem Scala-Kino während der Bauarbeiten eine alte Pflasterschicht entdeckt wurde.

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