Polizeibekannter Täter aus Zweibrücken hatte Axt, Pfefferspray und Drogen dabei Augenzeuge stellt und verfolgt Geldbörsen-Dieb

Zweibrücken · Der Täter verletzte sich auf der Flucht schwer.

 Der Dieb hatte eine Geldbörse dabei, die er aus einem unverschlossenen Auto gestohlen hatte – ein Leichtsinn, den die Polizeiinspektion Zweibrücken allzuoft bei Autofahrern beobachtet. (Symbolbild)

Der Dieb hatte eine Geldbörse dabei, die er aus einem unverschlossenen Auto gestohlen hatte – ein Leichtsinn, den die Polizeiinspektion Zweibrücken allzuoft bei Autofahrern beobachtet. (Symbolbild)

Foto: dpa/Uli Deck

Erneut hat die Polizei dank eines aufmerksamen und mutigen Bürgers in Zweibrücken einen Dieb überführen können. Ein Anwohner südlich der 22er-Straße beobachtete am Sonntag gegen 23 Uhr einen Mann, der an den Türgriffen geparkter Autos überprüfte, ob sie verschlossen sind. Der Zeuge eilte auf die Straße und versuchte den Unbekannten – wie sich später herausstellte, ein 23-jähriger polizeibekannter Zweibrücker – anzusprechen. Dieser rannte sofort davon, kam aber nicht weit, weil ihn der Anwohner einholen und festhalten konnte.

Der Verdächtige übergab dem Anwohner eine fremde Geldbörse, die er aus einem nicht verschlossenen Pkw gestohlen hatte. Als der Anwohner sagte, dass er nun die Polizei rufe, rannte der Dieb ein zweites Mal davon. Bei der Flucht in der Dunkelheit stürzte er eine Treppe hinunter, konnte sich aber aufrappeln und weiter davonlaufen. Sein Verfolger informierte die Polizei, die innerhalb kurzer Zeit das Wohngebiet durchsuchte und aufgrund der guten Personenbeschreibung, die der Zeuge übermittelt hatte, den Täter fand. Dieser war gerade dabei, wegen erheblicher Sturzverletzungen (stark blutende Verletzungen am Kopf, an den Armen, Ellenbogen und Knien) einen Anwohner um Hilfe zu bitten. Bei dem Dieb entdeckten die Beamten eine kleine Axt, Pfefferspray, eine Taschenlampe und zehn Gramm Amphetamin.

Auch den Besitzer des fremden Geldbeutels, den der Täter seinem Verfolger übergeben hatte, konnte die Polizei ausfindig machen. Er erhielt die Geldbörse zurück. Sie war vom Täter aus dem nicht verschlossenen und somit für jedermann zugänglichen Fahrzeug gestohlen worden – „eine Feststellung, die die Polizei leider viel zu oft machen muss“.

Gegen den Dieb leiteten die Beamten zwei Strafanzeigen ein: wegen Diebstahls der Geldbörse und Besitzes von Betäubungsmitteln.

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