Demo gegen Rechts Verfassungsrechtler rügt Demo-Auflösung

Zweibrücken · Der Speyrer Jura-Professor Joachim Wieland ist der Meinung, dass die Kritik der Veranstalter am Ordnungsamt berechtigt ist.

Demo gegen Rechts: Verfassungsrechtler rügt Demo-Auflösung
Foto: nob

(nob/lf/ek) Nach Auffassung des Speyerer Verfassungsrechtlers Professor Joachim Wieland sehen sich die Veranstalter der am vergangenen Mittwoch auf dem Hallplatz aufgelösten Kundgebung gegen Rechts (wir berichteten mehrfach) zu Recht in ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eingeschränkt.

„Angesichts der hohen Bedeutung der Versammlungsfreiheit für die Demokratie darf eine Versammlung unter öffentlichem Himmel nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur unter sehr engen Voraussetzungen aufgelöst werden“, erklärt Wieland, der an der Universität der Verwaltungswissenschaften dem Lehrstuhl für Recht, Finanz- und Steuerrecht vorsteht, auf Nachfrage des Merkur. Dass die überwiegende Mehrheit der Teilnehmer den Versammlungsort verlassen hat, sei anders als vom Ordnungsamt behauptet, kein Grund für eine Auflösung. In einer solchen Situation obliege es dem Veranstalter, über eine Auflösung der Versammlung zu entscheiden. Setzt er die Versammlung fort, falle das unter das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die Versammlung, die nach Paragraf 15 Versammlungsgesetz eine Auflösung zur Folge hätte, sei nicht ersichtlich.
Die Ereignisse vom Mittwoch werden heute wohl auch ein Nachspiel im Stadtrat haben. Bereits mehrere Ratsmitglieder haben entsprechende Fragen zu den Geschehnissen angekündigt. So hat beispielsweise der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Christoph Gensch die Auflösung verteidigt und das Verhalten von vermeintlich Linksradikalen in den Vordergrund gerückt. Er hatte in einer Erklärung 15 Fragen an Polizei und Stadtverwaltung formuliert, die aus seiner Sicht noch offen sind.

Gensch hatte besonders die Zweibrücker Antifa-Gruppe „Solidarische Rose“ ins Visier genommen. Er hatte darauf hingewiesen, dass auf der Website der Gruppe ein Link zu einer verfassungsfeindlichen Seite steht und wollte geklärt haben, ob auf der Seite beschriebene „Demonstrationstaktiken“ und „Angriffstechniken“ auch bei Zweibrücker Demonstrationen verwandt worden waren.

Die „Solidarische Rose“ gehörte zu den Mit-Aufrufern für die vom Zweibrücker Linken-Vorsitzenden Thorsten Spelten für das „Bündnis gegen Rechts“ angemeldeten Kundgebung am 14. März auf dem Hallplatz. In ihrem Nachbericht zur Veranstaltung bezeichnet die Solidarische Rose die Auflösung der Veranstaltung als „skandalös“ und „widerrechtlich“. Das Vorgehen zeige „erneut wie hart die Behörden in Zweibrücken gegen Nazigegner*innen jeder Couleur vorgeht. Die Fortsetzung der Kundgebung und damit eine bedeutende Anzahl von Redebeiträgen wurde so verhindert.“

Aus den Reihen der SPD hatten sich Walter Rimbrecht und zuletzt Fraktionschef Stéphane Moulin im Vorgriff auf die heutige Stadtratssitzung zu Wort gemeldet. Moulin kritisierte die Behauptung, bei den Demonstranten habe es sich um „linksradikale Randalierer“ gehandelt. „Ich war am Hallplatz – im Gegensatz zu denen, die sich jetzt zu Wort melden – und kann diese Behauptung nur in aller Deutlichkeit und auf das Schärfste zurückweisen“, schreibt er. Dass eine „ordnungsgemäß angemeldete, friedlich verlaufende Kundgebung“ aus „fragwürdigen Gründen unverhältnismäßig aufgelöst“ worden sei, schade dem Ansehen der Stadt.

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