Älteres Ehepaar getötet Verfahren nach tödlichem Unfall in der Bitscher Straße eingestellt

Zweibrücken · Im Fall des tödlichen Unfalls in Zweibrücken-Ixheim Mitte Januar, bei dem ein älteres Ehepaar ums Leben gekommen war, ist das Verfahren gegen den Fahrzeugführer nach Paragraph 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden, teilt die Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt mit.

Weshalb die beiden Senioren sich an der Unfallstelle befanden, lasse sich nur vermuten. Vermutlich gingen sie spazieren. Nach dem Sachverständigengutachten sei dem Autofahrer nicht nachweisbar, dass er den Unfall hätte vermeiden können. Er sei mit geringer Geschwindigkeit abgebogen. Die beiden Senioren seien rund zwei Sekunden vor dem Kollisionszeitpunkt von der Verkehrsinsel aus auf die Fahrbahn getreten. Zu diesem Zeitpunkt seien sie für den Fahrzeugführer aufgrund der Lichtverhältnisse noch nicht zu erkennen gewesen, da die Scheinwerferlichtkugel den Überquerungsbereich noch nicht ausgeleuchtet hatte. Der Fahrzeugführer hätte nach den Ausführungen des Sachverständigen keine Zeit mehr für eine aktive Abwehrreaktion gehabt, heißt es in der Begründung.

Ein 44-jähriger Autofahrer aus Saarbrücken hatte am 16. Januar beim Abbiegen zur Auffahrt der A 8 die 82-Jährige und ihren 79 Jahre alten Mann übersehen. Die beiden wollten die Bitscher Straße überqueren, wurden vom Fahrzeug erfasst und auf die Fahrbahn geschleudert. Die Seniorin war noch an der Unfallstelle verstorben, ihr Ehemann erlag rund drei Wochen später in der Homburger Uniklinik seinen Verletzungen.

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