Prozess am Landgericht Zweibrücken gegen Rapper Pirmasenser will Rächer, Schlächter und Menschenfresser sein

Zweibrücken · 26-Jähriger ist am Landgericht Zweibrücken wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt. Staatsanwaltschaft geht wegen psychischer Krankheit von Schuldunfähigkeit aus.

 Die Staatsanwaltschaft möchte in dem Verfahren am Landgericht Zweibrücken (Archivbild) erreichen, dass der 26-jährige Angeklagte dauerhaft in einer forensischen Psychiatrie untergebracht wird.

Die Staatsanwaltschaft möchte in dem Verfahren am Landgericht Zweibrücken (Archivbild) erreichen, dass der 26-jährige Angeklagte dauerhaft in einer forensischen Psychiatrie untergebracht wird.

Foto: Rainer Ulm

Seine selbstverfassten Rap-Texte lassen Schlimmes erahnen. Darin sieht sich der 26-jährige Pirmasenser als Rächer, Schlächter und Menschenfresser, der eine Machete schwingend ein Blutbad anrichtet. Von solcherart Gewaltphantasien haben am Freitag mehrere Ärzte, Therapeuten und Betreuer, die in den vergangenen zwei Jahren mit dem jungen Mann zu tun hatten, vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken berichtet.

Der junge Pirmasenser muss sich seit vergangenen Mittwoch in einem Sicherungsverfahren verantworten (wir berichteten). Staatsanwältin Elisabeth Schirmer wirft dem 26-Jährigen in ihrer Antragsschrift Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor. Dabei habe er Polizisten auch angegriffen und beleidigt. Allerdings geht die Staatsanwältin davon aus, dass der Pirmasenser im Zustand der Schuldunfähigkeit handelte. Denn er leide unter einer paranoiden Schizophrenie. Weil er „gefährlich für die Allgemeinheit“ sei, beantragte sie vor Gericht, die Unterbringung des 26-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen.

Der 26-jährige Drogenabhängige hatte am Freitagvormittag des 29. Juni 2018 in seiner Kellerwohnung in der Pirmasenser Hauptstraße drei Polizisten mit zwei Küchenmessern bedroht. Die Beamten wollten den Mann zurück in die Psychiatrie des Städtischen Krankenhauses bringen, von wo er wenige Stunden zuvor geflüchtet war. Was ihnen auch gelang – allerdings erst nach heftigem Widerstand.

Ende 2019 war der Beschuldigte von Pirmasens aus in die Forensische Psychiatrie in Klingenmünster verlegt worden, nachdem er während seines stationären Aufenthalts in der Psychiatrie des Städtischen Krankenhauses unter Drogeneinfluss immer öfter Probleme gemacht hatte.

„Eigentlich ist er ein netter junger Mann“, schätzte ihn seine gesetzlich bestellte Betreuerin, eine 60-jährige Rechtsanwältin, ein. Doch unter Drogen verfalle er in seine Psychose, bekomme einen „starren Blick“ und sei „gefährlich“. Einmal habe er seiner Tante in Wörth über das Telefon einen seiner Rap-Songs vorgespielt, in dem es um seinen angeblich unmittelbar bevorstehenden Amoklauf in der Pirmasenser Fußgängerzone gegangen sei. Daraufhin sei sein Onkel aus Wörth nach Pirmasens geeilt und habe ihn in die dortige Psychiatrie einweisen lassen. Auch deshalb, weil der Onkel gleich hinter dessen Wohnungstür zwei Macheten gefunden habe – „griffbereit“, wie die Betreuerin am Freitag aussagte. Spätestens seit diesem Zeitpunkt habe die Gefahr bestanden, dass er seine Gewaltphantasien nicht „nur“ in seinen selbstverfassten Rap-Songs ausleben, sondern irgendwann zur grausamen Wirklichkeit werden lassen könnte. Davor, so die Betreuerin, habe der 26-Jährige wohl selber Angst gehabt, weshalb er ungezählte Male selbst die Psychiatrie aufgesucht und sich dort behandeln lassen hatte, „wenn er merkte, es geht ihm nicht mehr gut“. Mehrmals habe er aber die ihm verordneten Psychopharmaka durch Cannabis ersetzt – mit der Begründung: „Diese Medikamente helfen mir nicht, ich therapiere mich selbst mit Drogen.“ Die Folge: „psychotische Auffälligkeiten“, so die Betreuerin. „Es war ein ständiges Auf und Ab.“

Eine 57-jährige Therapeutin der Forensischen Psychiatrie des Pfalzklinikums, Klingenmünster, wo der 26-Jährige seit Ende 2019 untergebracht ist, berichtete, dass bei ihm aktuell nur noch „ein kleiner Teil“ der Gewaltphantasien vorhanden sei. Seit Anfang des Jahres hätten sich auch die Inhalte der Rap-Songs geändert. Früher habe er darin auch kannibalischen und nekrophilen („Er will geträumt haben, sich mit einem Totenschädel sexuell befriedigt zu haben“) Gedanken nachgehangen. In jüngster Zeit sehe er zwar immer noch die Dämonen, die ihn kontrollierten und steuerten, Jedoch will er sich nun vom Satan abgewandt und dem Guten zugewandt haben, „bevor mich das Elend verrückt macht“, wie er in einem seiner neuesten Rap-Texten mitteilte – von denen der 26-Jährige am Freitag einige zur Begutachtung selbst mit in den Gerichtssaal brachte. Darin hieß es unter anderem: „Ist es die Macht der Dämonen oder der Schwachsinn der Psychose?“ Eine Frage, auf die auch die Erste Strafkammer weiter eine Antwort sucht.

Der 26-jährige muss sich in einem sogenannten Sicherungsverfahren verantworten. Es ähnelt einem Strafverfahren, in dem sowohl Zeugen, Gutachter, Sachverständige und der Beschuldigte selbst gehört werden. Jedoch beantragt die Staatsanwaltschaft dabei keine Freiheitsstrafe, sondern die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie – so auch im Falle des Pirmasensers. Sollte sich allerdings während der Verhandlung herausstellen, dass der Beschuldigte doch ganz oder teilweise schuldfähig ist, kann das Sicherungsverfahren in ein Strafverfahren umgewandelt werden. Dann könnte auch eine mehrjährige Freiheitsstrafe verhängt werden.

Fortgesetzt wird das Landgerichts-Verfahren am Mittwoch, 27. Mai, 9 Uhr.

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