Jugendhilfeausschuss Vereine haben länger Zeit für Zuschussanträge

Zweibrücken · Die Stadt gewährt Vereinen Zuschüsse für Jugendarbeit. Anträge sind bis zum 15. März zu stellen. Bei der Mitgliederversammlung der Zweibrücker Sportjugend werden Anträge verteilt. Diese Versammlung findet üblicherweise Anfang des Jahres statt.

 Bürgermeister Christian Gauf.   Foto: lf

Bürgermeister Christian Gauf. Foto: lf

Foto: Lutz Fröhlich

In diesem Jahr allerdings erst am 24. März. Deshalb haben die Sportvereine um eine Fristverlängerung bis 15. Mai gebeten. Dieser Bitte ist der Jugendhilfeausschuss des Stadtrats nachgekommen.

Derzeit wird der evangelische Kindergarten an der Johann-Schwebel-Straße aus- und umgebaut. Durch den Abbau unter anderem mit zwei Gruppen- und Funktionsräumen ist es möglich zwei der drei vorhandenen Gruppen in geöffnete Gruppen mit jeweils sechs zweijährigen Kindern umzuwandeln. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 1,502 Millionen Euro. 995 000 Euro trägt die Stadt. Nach Beginn der Arbeiten stellte sich heraus, dass das ausgehobene Material mit Steinen und Schlacke durchsetzt ist und nicht für den Wiedereinbau genutzt werden kann. Dadurch entstehen Mehrkosten in Höhe von rund 22 000 Euro. Daran trägt die Stadt rund 20 800 Euro. „Im Vergleich zur Gesamtsumme ist das eine geringe Erhöhung“, sagte Bürgermeister Christian Gauf (CDU). Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Herzog-Wolfgang-Stiftung einen höheren Zuschuss zu gewähren.

Auf 185 Seiten hat das Jugendamt seinen Jahresbericht niedergeschrieben. „Darin haben alle Abteilungen des größten Amtes der Stadt ihre Angebote und Leistungen zusammengetragen“, erklärte Gauf. Von der Jugendhilfeplanung über den allgemeinen sozialen Dienst, die Jugendscouts, die Schulsozialarbeit, die Suchtberatung , die offene Jugendarbeit, die Kindergärten bis zu den Lern- und Spielstuben.

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