Verdi kritisiert Umgang mit Mitarbeitern des Evangelischen Krankenhauses

Zweibrücken · Die Mitarbeiter des schließenden Evangelischen Krankenhauses sind über den Sozialplan erleichtert. Denn der geht über die üblichen Regelungen hinaus. Verdi kritisiert aber, dass Mitarbeiter „geprellt“ würden, denen ein Aufhebungsvertrag verweigert wurde und die deshalb selbst kündigten.

 Notaufnahme: Der LVIM, der vor allem aufgrund der Probleme des Evangelisches Krankenhauses Zweibrücken in der Schieflage ist, wird ab November von Diakonissen-Vertretern geführt. Foto: lf

Notaufnahme: Der LVIM, der vor allem aufgrund der Probleme des Evangelisches Krankenhauses Zweibrücken in der Schieflage ist, wird ab November von Diakonissen-Vertretern geführt. Foto: lf

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Die Gewerkschaft Verdi hatte das Evangelische Krankenhaus Ende Juni heftig kritisiert: Die zum 30. September schließende Klinik verweigere Mitarbeitern, die eine neue Stelle annehmen wollen, Aufhebungsverträge und dränge sie stattdessen dazu, selbst zu kündigen. Damals glaubte auch die Gewerkschaft, das sei zwar psychologisch und moralisch bedenklich, materiell mache es aber keinen Unterschied. Den gibt es laut dem nun zwischen dem Krankenhaus-Träger LVIM und der Mitarbeitervertretung vereinbarten Sozialplan aber schon: Der regelt zwar ausdrücklich, dass Mitarbeiter mit Aufhebungsverträgen unter den Sozialplan fallen - wer selbst kündigt, sei aber "nicht anspruchsberechtigt", hat also keine Chance auf eine Abfindung.

Verdi-Sekretärin Sabine Schunck war darüber am Freitag auf Merkur-Anfrage empört: "Somit prellt der LVIM die Menschen, die selbst gekündigt haben, um eine Abfindung." Schunck erinnerte daran, dass Verdi Ende Juni dem LVIM genau solche Aufhebungsverträge vorgeschlagen habe, wie sie nun laut Sozialplan Voraussetzung für eine Abfindung sind.

Der stellvertretende Vorsitzende der EvK-Mitarbeitervertretung, Thomas Stauder, hob auf Anfrage hervor, dass der Sozialplan die Mitarbeiter insgesamt deutlich besser stelle als die diakonieüblichen Sozialplan-Regeln (wir berichteten). Dass Selbstkündiger keine Abfindung erhalten, sei für die Betroffenen natürlich ärgerlich. Man könne bei Verhandlungen aber leider nicht in allen Punkten alle Ziele erreichen, insbesondere ohne Rechtsanspruch. Wie haben die Beschäftigten auf den Sozialplan reagiert? Stauder: "Zufrieden wären die Mitarbeiter gewesen, wenn das Krankenhaus weiter existiert und sie zusammen schaffen könnten. Aber ich denke, sie sind zufrieden mit dem Sozialplan, weil er ja besser ist als es aussah."

Der LVIM kündigte für kommende Woche eine Stellungnahme zu einem Merkur-Fragenkatalog zum Sozialplan an. Bereits am Mittwoch hatte der LVIM mitgeteilt, bislang hätten 44 Mitarbeiter selbst gekündigt.

Der unserer Zeitung vorliegende Sozialplan sieht vor, dass Mitarbeiter (aber keine Ärzte) soweit möglich gleichwertige Arbeitsplätze innerhalb von 65 Anfahrt-Kilometern angeboten bekommen, auch freie Stellen bei Kliniken anderer Träger. Für die Auswahl können Mitarbeiter Wünsche äußern, entscheidend sind aber vor allem soziale Kriterien wie Kinder und Betriebsjahre. Wer keine Stelle bekommt, erhält zum Ausgleich für die betriebsbedingte Kündigung eine Abfindung von bis zu 13 Monatsgehältern. Wer einen Aufhebungsvertrag schließt und vorzeitig geht, erhält einen Zuschlag. Der Sozialplan gilt nicht für Mitarbeiter der Inneren Medizin, die das Nardini-Klinikum übernimmt.

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