Unterbringung in forensischer Psychiatrie Sohn ersticht Vater: 24-Jähriger wegen Totschlags verurteilt

Zweibrücken · Erste Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken ordnet die dauerhafte Unterbringung des jungen Zweibrückers in einer forensischen Psychiatrie an.

 In der Zweibrücker Wilhelmstraße wurde Ende April ein 51-Jähriger in seiner Wohnung erstochen.

In der Zweibrücker Wilhelmstraße wurde Ende April ein 51-Jähriger in seiner Wohnung erstochen.

Foto: Rainer Ulm

Das Gericht hatte keine Zweifel: Der 24-Jährige hat am späten Abend des 25. April seinen 51-jährigen Vater in der Küche der gemeinsamen Dachgeschosswohnung in der Zweibrücker Wilhelmstraße mit einem Messerstich in den Nacken getötet. Deshalb hat die Erste Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken den 24-Jährigen am Montag wegen Totschlags verurteilt.

Weil er aber an einer psychischen Krankheit leide und damit schuldunfähig sei, ordnete das Gericht die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an.

„Es ist eine äußerst brutale Gewalttat“, sagte der Vorsitzende Richter Jan Hornberger in seiner Urteilsbegründung. „Und es war auch eine Familientragödie, die sich hier abgespielt hat.“

Staatsanwalt Rouven Balzer hatte dem 24-Jährigen Totschlag vorgeworfen, ging aber von Anfang an davon aus, dass der junge Mann „wegen einer psychotischen Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit“ handelte, wie es bereits in der Anklageschrift hieß. Gleichwohl musste sich der junge Mann in einem sogenannten Sicherungsverfahren verantworten. Dabei beantragt die Staatsanwaltschaft statt einer Haftstrafe die dauerhafte Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie. Was am Montag auch geschah. Der Staatsanwalt: „Der Beschuldigte bleibt weiterhin gefährlich.“ Die Strafkammer folgte dem Antrag und ordnete die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie an.

Zuvor hatte Professor Wolfgang Retz, der Direktor des Instituts für Gerichtliche Psychologie und Psychiatrie in Homburg, dem 24-Jährigen in seinem Gutachten eine paranoiden Schizophrenie attestiert. Dabei entwickeln Betroffene Wahnvorstellungen, die auch in Gewalttätigkeit münden können. Wegen dieser psychischen Erkrankung war der Beschuldigte bereits nach kurzer Zeit aus der regulären Untersuchungshaft in eine psychiatrische Einrichtung nach Klingenmünster verlegt worden. Dort wird er nach dem Urteil nun wohl auch weiterhin auf unbestimmte Zeit bleiben.

Laut Professor Retz will der Beschuldigte keine Erinnerung an das Geschehen am Tattag haben. Er habe wohl „in dem Glauben gehandelt, vom Vater in der Kindheit und in der frühen Jugend körperlich schwer misshandelt worden zu sein“. Das sei allerdings nicht beweisbar, so der Gutachter. Ähnlich äußerte sich Richter Hornberger: Es habe wohl seitens des Vaters zwar – insbesondere unter Alkoholeinfluss – Aggressivität gegeben, der Vorwurf sexueller Übergriffe habe sich allerdings „nicht erhärtet“.

Die alarmierten Polizisten hatten den 51-Jährigen in der Nacht zum 26. April in der Dachgeschosswohnung vorn übergebeugt am Küchentisch sitzend, den Kopf auf einem Arm liegend und mit einem tief im Nacken steckenden Messer gefunden. Er war verblutet.

Auch der Vertreter des Beschuldigten, der Zweibrücker Rechtsanwalt Markus Freyler, hatte „keine vernünftigen Zweifel“ an der Täterschaft seines Mandanten. Allerdings seien wegen der psychotischen Erkrankung „seine Einsichtsfähigkeit eingeschränkt und seine Steuerungsfähigkeit ausgeschlossen“ gewesen. Der Verteidiger verlas auch eine Erklärung seines Mandanten, in der der 24-Jährige beteuerte, sich an die Nacht nicht erinnern zu können, erst danach bei der Polizei von der Bluttat erfahren zu haben: „Der Tod meines Vaters tut mir sehr leid.“

Das Urteil der Großen Strafkammer ist noch nicht rechtskräftig.

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