Vater darf auf Lernmittelzuschuss hoffen

Zweibrücken · Bei einer Verhandlung über versagte Zuschüsse zu Lehrbüchern für seine beiden Kinder hat der Zweibrücker Stadtrechtsausschuss gestern für einen Vater eine pragmatische Lösung gefunden. Dieser hatte die Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2015/2016 beantragt.

Allerdings sah das Zweibrücker Schulverwaltungsamt eine notwendige Bedingung nicht erfüllt: Der Mann hatte im Bemessungsjahr 2013 laut Lohnsteuerbescheinigung etwas über 1200 Euro zu viel verdient. Da half es auch nichts, dass der spätere Lohnsteuerbescheid einen Verdienst auswies, der unterhalb der Bemessungsgrenze lag. Für die Einkommensberechnung zählten nur positive Einkünfte abzüglich Werbungskosten , erläuterte Martin Gries vom Schulamt in der Sitzung.

Doch dennoch gab es eine Chance, dem Mann entgegenzukommen. Er erklärte nämlich, dass er sich in zwei Monaten einer Operation unterziehen müsse, nach der er den Rest des Jahres nicht mehr arbeiten könnte und auf Krankengeld angewiesen sei. Also genau in dem Zeitraum, in dem die neuen Schulbücher angeschafft werden müssten. Ein großer Einkommensschwund, ein schwerwiegender Einschnitt für ihn. Aus diesem Grund, so erklärte Martin Gries vom Schulverwaltungsamt, könne er auch einen Antrag stellen, dass bei der Ermittlung der Bemessungsgrenze das aktuelle Jahr herangezogen wird. Nun soll der Mann seine bisherigen Abrechnungen für 2015 und eine Schätzung des Krankengeldes durch seine Krankenkasse vorlegen, auf deren Grundlage die Stadt seinen Antrag erneut prüft.

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