Streit vor dem Landgericht „Sauder gegen DRK“ noch nicht entschieden

Zweibrücken · Vor der Ersten Zivilkammer des Landgerichts Zweibrücken sind am Mittwoch die Schadensersatzklage des südwestpfälzischen DRK-Kreisverbandes gegen seinen ehemaligen Geschäftsführer und dessen Kündigungsschutzklage gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber verhandelt worden.

 Damals war die Welt noch in Ordnung: Mario Sauder (rechts) bei einem DRK-Pressetermin 2019. Foto: Nadine Lang

Damals war die Welt noch in Ordnung: Mario Sauder (rechts) bei einem DRK-Pressetermin 2019. Foto: Nadine Lang

Foto: Nadine Lang

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam: In Sachen Schadensersatzklage des DRK-Kreisverbandes Südwestpfalz gegen seinen ehemaligen Geschäftsführer Mario Sauder hat der Vorsitzende Richter der Ersten Zivilkammer des Landgerichts Zweibrücken, Peter Ehrmantraut, am Mittwoch festgelegt, am 7. Januar 2022 wohl den sogenannten Beweisbeschluss verkünden zu wollen. Danach wird in dieser Angelegenheit weiterverhandelt.

In Sachen Kündigungsschutzklage, dem zweiten Zivilkammer-Verfahren, in dem der ehemalige Geschäftsführer gegen seinen einstigen Arbeitgeber vorgeht, könnte es vielleicht etwas schneller laufen – zumindest, was das bereits abzusehende Prozessende anbelangt. Denn hier hat Richter Ehrmantraut bereits den Termin zur Verkündung des Urteils festgemacht – für den 4. Februar 2022.

Und dieses Urteil wird wohl zu Ungunsten Sauders ausfallen, wie der Vorsitzende am Mittwoch zum Schluss der Verhandlung durchblicken ließ. Die vom DRK-Kreisverband damals gegenüber ihrem Geschäftsführer ausgesprochene fristlose Kündigung unter anderem wegen sich unrechtmäßig selbst ausgezahlter Überstunden sei wohl gerechtfertigt. Er habe zwar „keinen Zweifel daran“, dass Sauder die in Rede stehenden 453,7 Überstunden damals tatsächlich geleistet habe. Sauder habe aber nicht beweisen können, dass diese Mehrarbeit von seinem Dienstherrn gewollt gewesen sei. Dafür gebe es „keinen Anhaltspunkt“: „Das war ohne Anordnung – für umme“, sagte Ehrmantraut. Etwas anderes hätten auch die am Mittwoch gehörten neun Zeugen, darunter der ehemalige Landrat Hans Jörg Duppré (CDU), der über Jahrzehnte hinweg zugleich Vorsitzender des DRK-Kreisverbandes Südwestpfalz gewesen war, sowie Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Verwaltungsangestellte nicht belegen können, sagte Richter Ehrmantraut.

Rückblende: Im Juni 2020 hatte Sauder nach 15 Jahren Geschäftsführertätigkeit beim DRK Südwestpfalz „ausschließlich wegen persönlicher Differenzen“ fristgerecht zum 31. Dezember 2020 gekündigt, wie er damals angab. Zehn Tage später hatte das DRK-Präsidium seinerseits eine fristlose Kündigung nachgeschoben und der DRK-Kreisverband seine einstige Führungskraft zeitgleich wegen Untreue angezeigt, wie der Präsident des DRK-Kreisverbandes, Klaus Fuhrmann, damals bestätigte. Als Grund für die fristlose Kündigung nannte er „Unregelmäßigkeiten bei den Finanzen“, die bei einer buchhalterischen Prüfung „aufgefallen“ wären. Im Juni 2019 hatte sich Sauder 22 000 Euro für während seiner Probezeit im Jahr 2005 geleistete Überstunden auszahlen lassen. Was das DRK als unrechtmäßig einstufte (wir berichteten).

In dem wohl noch länger andauernden Verfahren um die Schadensersatzklage des DRK-Kreisverbandes wird es laut Richter Ehrmantraut auch darum gehen, ob Sauder die möglichen Schäden „schuldhaft“ verursacht habe. Ehrmantraut: „Er war damals krankgeschrieben.“ Neben den 22 000 Euro Überstundengeld will das DRK 28 000 Euro von Sauder zurückhaben, weil er unter anderem versäumt haben soll, Kurzarbeit für Mitarbeiter zu beantragen. Zudem soll er Kosten für eine Steuernachzahlung und eine Sonderprüfung der Buchhaltung verursacht haben. Und schließlich soll er vergessen haben, sich von der Krankenkasse vorher Krankentransportleistungen genehmigen zu lassen, weshalb die Kasse dem DRK letztendlich die Vergütung verweigert hatte.

In der Schadensersatz-Angelegenheit appellierte Richter Ehrmantraut noch einmal an beide Seiten, bis zum nächsten Verhandlungstermin einen Vergleich zu schließen. Zumal auch Sauder vom DRK einen hohen fünfstelligen Betrag für die infolge der fristlosen Kündigung entgangenen Bezüge und für die Vergütung von Urlaubsansprüchen gefordert hatte. Ihm gab Richter Ehrmantraut schon mal mit auf den Weg: „Urlaubsansprüche verfallen einfach.“

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