Nach Vorfall im Mai 2018 Bewährung und Geldstrafe nach illegalem Rennen

Zweibrücken · (nlg) Nach insgesamt sechs Verhandlungstagen im Berufungsprozess um ein mutmaßliches Autorennen auf der A8 mit einem Auffahrunfall eines Porsche Cayman und einer Mercedes AMG C-Klasse, bei dem nicht nur ein Sachschaden in Höhe von über 50 000 Euro entstand, sondern es durch die Massenkarambolage auch zu Personenschäden kam (wir berichteten), wurde am Dienstag das Urteil gesprochen.

 Im Mai 2018 waren ein Mercedes und ein Porsche auf der A8 in ein Stauende gefahren. Mehrere Personen wurden verletzt, zudem entstand erheblicher Sachschaden.

Im Mai 2018 waren ein Mercedes und ein Porsche auf der A8 in ein Stauende gefahren. Mehrere Personen wurden verletzt, zudem entstand erheblicher Sachschaden.

Foto: Polizei

Der gesamte Prozess stützte sich auf Zeugenaussagen, die allesamt zwar überhöhte Geschwindigkeiten der beiden hintereinander fahrenden Fahrzeugen wahrgenommen haben (ein Gutachter nannte 181 Stundenkilometer), aber keinerlei eindeutige Beweise lieferten, dass es sich dabei auch tatsächlich um ein Autorennen handelte, bei dem die Fahrzeuge in einem Wettbewerb zueinander standen oder darauf abzielten, die maximale Fahrgeschwindigkeit zu erreichen.

Die Staatsanwaltschaft sah das anders. Es sei schon bei diesen Hinweisen von einem Rennen der Angeklagten auszugehen, auch könne ein Rennen spontan entstanden sein, denn an vorherige Verabredungen glaube auch sie nicht. Und als demnach verkehrswidriges Verhalten sei darum auch von fahrlässiger Körperverletzung auszugehen, wie die Staatsanwältin argumentierte und erklärte: „Die Angeklagten haben erhebliche Risiken in Kauf genommen.“ Sie forderte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten mit Bewährungsauflagen in Höhe von 5000 Euro für den Fahrer des Porsche und 8000 Euro für den Fahrer des Mercedes.

Der Anwalt des Porschefahrers argumentierte hingegen mit den fehlenden Hinweisen auf ein Autorennen „Es gab keinen einzigen Überholversuch“, erklärte dieser und: „Die Verteidigung geht von einem tragischen Unfall aus.“ Er forderte demnach einen Freispruch für seinen Mandanten. Auf eine milde Geldstrafe wegen der aufgrund des Unfalls entstandenen Personenschäden plädierte hingegen der Anwalt des Mercedes-Fahrers. Auch er argumentierte gegen das Autorennen. So wäre es dem Porsche ein Leichtes gewesen, den Mercedes abzuhängen, hätte er es tatsächlich darauf angelegt.

Überzeugen konnte das die Kammer dennoch nicht. Sie schloss sich der Meinung der Staatsanwaltschaft an, dass das Fahrverhalten im Gesamten zu betrachten sei. Demnach bleibt es beim Urteil der Hauptverhandlung, dass es sich dabei um ein illegales Autorennen mit fahrlässiger Körperverletzung gehandelt habe. Das Fahrverhalten der beiden Fahrer hätte nach Aussage des Richters sonst keinen Sinn ergeben. Für den Fahrer des Mercedes bleibt es demnach bei einer Haftstrafe von sieben Monaten auf Bewährung und Bewährungsauflagen in Höhe von 5000 Euro sowie weiteren vier Monaten ohne Führerschein. Lediglich der Fahrer des Porsche kam mit einer milderen Strafe davon. Neben einer Zahlungsauflage in Höhe von 2500 Euro muss er nun 150 Arbeitsstunden verrichten und ebenfalls noch vier Monate auf die Fahrerlaubnis verzichten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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