Ehemaliger Zeitsoldat in Zweibrücken Kinderporno- und Drogen-Besitzer muss mehrere Jahre hinter Gitter
Pirmasens/Zweibrücken · Ein 34-jähriger Ex-Zeitsoldat in Zweibrücken ist vom Amtsgericht Pirmasens zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Richter kritisiert „Ausflüchte“.
Ein so hartes Urteil hatte der 34-jährige Pirmasenser wohl nicht erwartet: Wegen Erwerbs, Besitzes und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte in mehreren Fällen sowie wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in einem Fall hat das Schöffengericht des Amtsgerichts Pirmasens den ehemaligen Zeitsoldaten mit drei Jahren und drei Monaten Freiheitsentzug bestraft.
Damit ging das Gericht am vergangenen Donnerstag noch um drei Monate über den Antrag von Staatsanwältin Anja Neufing hinaus.
Der Verteidiger des 34-Jährigen, der Homburger Rechtsanwalt Christoph Baldes, plädierte auf Freispruch. Seiner Ansicht nach habe in Sachen Drogenbesitz „ein Tatnachweis“ nicht geführt und im Hinblick auf den Kinderporno-Vorwurf die „Einlassungen“ seines Mandanten hätten nicht widerlegt werden können.
Der 34-jährige Angeklagte hatte zu Prozessbeginn am 21. April bestritten, dass die sieben Gramm Amphetamin, die bei einer Wohnungsdurchsuchung in seinem Kühlschrank gefunden worden waren, ihm gehörten. Stattdessen habe ein Bekannter das Rauschgift bei ihm deponiert, den er hatte vorübergehend hatte bei sich einziehen lassen. Was der 30-jährige einstige „Untermieter“ zwar im Zeugenstand bestätigte, was das Gericht ihm letztlich aber nicht abnahm, weil er sich während seiner Aussage in zu viele Widersprüche verstrickt hatte.
Der Angeklagte war nach eigenen Angaben bis April 2021 zwölf Jahre lang als Soldat in Zweibrücken stationiert. Staatsanwältin Anja Neufing hatte ihm zu Prozessbeginn vorgeworfen, im Zeitraum April bis Juli 2021 mehrere Bilder und ein Video kinderpornografischen Inhalts anonym beschafft, besessen und über ein einschlägiges Chat-Portal im Internet verbreitet und anderen Nutzern zugänglich gemacht zu haben. Demnach zeigten die Bilder den sexuellen Missbrauch von Kindern im Alter unter 14 Jahren. Zudem soll er in dem Chat-Portal seinen Fantasien zum Sex mit Minderjährigen freien Lauf gelassen haben. Unter anderem sei von einer herbeigesehnten „geilen Nummer“ und von einer möglichen „Reitstunde“ mit einer Sechsjährigen die Rede gewesen.
Auf dem Handy des 34-Jährigen entdeckten die Ermittler neben 54 Bildern und einem Video kinderpornografischen Inhalts auch 20 Bilder und ein Video tierpornografischen Inhalts, wie ein IT-Forensiker der Pirmasenser Kriminalpolizei vor dem Schöffengericht darlegte. Das durchaus strafbare Verbreiten tierpornografischer Inhalte war allerdings nicht Gegenstand der Anklage, weil der Tatbestand bei Anklageerhebung „nicht nachweisbar“ gewesen war, wie die Staatsanwaltschaft Zweibrücken auf Merkur-Anfrage mitteilte (wir berichteten).
Hierzu hatte der Angeklagte zwar zugegeben, von den auf seinem Handy gespeicherten kinderpornografischen Bildern gewusst, sie aber nicht verbreitet zu haben. Mehr noch: „Was da gefunden wurde, ist nicht von mir.“ Er wisse nicht, wie die Dateien auf sein Handy gelangt seien. Möglicherweise seien ihm die Aufnahmen von einem Bundeswehr-Kameraden, mit dem er gemeinsam in der Niederauerbach-Kaserne gedient, in dessen Haus in Zweibrücken er einmal gewohnt, sich dann aber mit ihm überworfen habe, heimlich aufgespielt worden, um ihm zu schaden. Auch seien seine Versuche gescheitert, die Kinderporno-Dateien im Speicher seines Handys dauerhaft zu löschen: „Bei jedem Update der Chat-App waren die Fotos wieder da“, behauptete er.
Jedoch hielt der vom Gericht gehörte IT-Forensiker es für technisch schier unmöglich, jemandem ohne dessen Zutun Dateien aufs Handy zu laden. Auch könnten Bilder auf dem eigenen Nutzerkonto des Chat-Portals gelöscht werden.
In seiner Urteilsbegründung sprach der Vorsitzende Richter Alexander Kolb denn auch von „einer Vielzahl von wenig glaubwürdigen Storys“ und „Ausflüchten“, die dem Gericht seitens des Angeklagten aufgetischt worden seien. Dass die Dateien „von Geisterhand aufs Handy gelegt wurden“, sei von IT-Experten „eindrucksvoll widerlegt“ worden. Der 34-jährige Angeklagte habe zwar nicht viele Kinderporno-Dateien empfangen und verschickt – aber sie seien sehr widerwärtig. Insbesondere seine Äußerungen zu den Bildern und in den einschlägigen Chats seien doch „sehr harte Sachen“ gewesen, die neben der Verurteilung möglicherweise auch „einer medizinischen Behandlung bedürfen“, sagte der Richter.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.