"Urteil betrifft Stadtwerke-Kunden nicht"

Zweibrücken. Der Teufel steckt im Detail. Das gilt auch hinsichtlich des Urteils des Bundesgerichtshofes (BGH) zu der automatischen Kopplung des Gaspreises an den Heizölpreis, wie Werner Brennemann (Foto: pm), Geschäftsführer der Zweibrücker Stadtwerke, auf Merkur-Anfrage deutlich macht

Zweibrücken. Der Teufel steckt im Detail. Das gilt auch hinsichtlich des Urteils des Bundesgerichtshofes (BGH) zu der automatischen Kopplung des Gaspreises an den Heizölpreis, wie Werner Brennemann (Foto: pm), Geschäftsführer der Zweibrücker Stadtwerke, auf Merkur-Anfrage deutlich macht. "Es ist keineswegs so, dass die Entwicklung des Ölpreises künftig nicht mehr relevant für die Höhe des Gaspreises ist." Der BGH habe diese Kopplung in einem Einzelfall für unzulässig erklärt. Brennemann: "Die Stadtwerke in Dreieich hatten in einem Sondervertrag diese automatische Kopplung. Stieg der Preis für Heizöl, stieg laut den Vertragsbedingungen automatisch, ohne Hinweis an den Kunden, der Gaspreis." Solcher Automatismus wurde von den Karlsruher Richtern verworfen. Leo Palm, Prokurist der Stadtwerke Zweibrücken, merkt an: "Wir haben diesen Automatismus nicht. In unserem Sondervertrag steht, dass der Kunde sechs Wochen vor einer Erhöhung des Gaspreises darauf hingewiesen wird und das Recht hat, aus dem Vertrag auszusteigen." Die Mehrheit der Stadtwerke verfahre so. Einen Automatismus wie in Dreieich habe nur eine Minderheit der Stadtwerke in ihren Verträgen stehen. Von daher sei die Bedeutung des Urteils wesentlich geringer, als nun allgemein angenommen werde. Stadtwerke-Geschäftsführer Brennemann wies daraufhin, dass sein Unternehmen in einem bundesweiten Vergleich der Gaspreise positiv bewertet wurde. So habe der renommierte Internet-Dienstleister Verivox just erklärt, dass die Stadtwerke Zweibrücken mit einem Minus von 11,2 Prozent zu Beginn des Jahres die viertgrößte Senkung des Gaspreises in der Republik vorgenommen hätten. eck

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