„Unterstellung völlig abwegig“

Zweibrücken · Wurde der Flughafen Zweibrücken „billig verkauft und nun teuer zurückgemietet“? Diesen Verdacht des Steuerzahlerbunds weist die Landesregierung entschieden zurück. Zahlen dürfe sie aber nicht nennen.

Für wie viel Geld wurde der Flughafen Zweibrücken an die Triwo AG verkauft? Wie viel Miete zahlt das Land der Triwo für die Vermietung der Abflughalle als Flüchtlingsheim? Auf diese Fragen erhält wohl auch der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz (wir berichteten exklusiv) keine Antworten von der Landesregierung. Das Infrastrukturministerium erklärt auf Merkur-Anfrage, es könne die Steuerzahler-Fragen inhaltlich nicht beantworten, "weil der Verkauf der Vermögenswerte der Flughafen Zweibrücken GmbH (FZG) im Rahmen eines Insolvenzverfahrens durch den für die FZG bestellten Insolvenzverwalter erfolgte. Das Land war bei dieser Transaktion, die nach Abschluss eines europaweiten Bieterverfahrens erfolgte, nicht Vertragspartner."

Ministeriums-Sprecher Joachim Winkler betont: "Eine Unterstellung geschäftlicher Vereinbarungen des Landes zulasten des Steuerzahlers ist völlig abwegig." Das Land habe den Kaufpreis nur als Gläubiger erfahren. Mit einer Entscheidung des Insolvenzverwalters, ob und wie viel Geld das Land aus der Insolvenzmasse erhalte, sei erst 2017 zu rechnen.

Beim Verkauf durch den Insolvenzverwalter war der Flughafen noch in öffentlicher Hand, 80 Prozent der Verluste trug das Land.

Als Beleg dafür, dass der Verkaufspreis marktgerecht war, verweist Winkler darauf, dass sich die EU-Kommission "eingehend mit dieser Frage befasst hat". Tatsächlich stellt die EU im Beschluss vom 28. Mai 2015 fest, der Flughafen sei zum bestmöglichen am Markt erzielbaren Preis verkauft worden. Zwar hätten zwei Bieter (WinX Airlines und LCNC Holding) mehr Geld geboten als Triwo - aber dem Insolvenzverwalter keine ausreichenden Belege vorgelegt, dass sie den Kaufpreis zahlen können. Ebenfalls im Gegensatz zu Triwo hätten WinX und LCNC schon vor dem Verkauf Garantien gefordert, dass die EU vom neuen Eigentümer keine Beihilfe-Rückzahlungen verlangt. Dies ist erst durch den hier zitierten EU-Beschluss vom Tisch: Die Kommission sieht keine "wirtschaftliche Kontinuität", weil Triwo neben dem Gewerbepark "ausschließlich Geschäfts- und Privatflüge" zulasse, "aber keinen gewerblichen Passagier- oder Frachtverkehr". Die EU hat zudem "keine Hinweise auf direkte oder indirekte Verbindungen zwischen FZG und Triwo".

Für die Vermietung des Flughafens als Flüchtlingsheim ist in Mainz das Integrationsministerium zuständig. Vize-Pressesprecher Marius Wendling schreibt zwar, man werde dem Steuerzahlerbund und auch der CDU im Haushaltsausschuss Antworten geben - "sofern dem keine rechtlichen Hindernisse im Weg stehen". Die sieht aber wohl auch dieses Ministerium. Denn auf die Frage, ob die Triwo dem Land untersagt habe, Auskunft über die Mietkosten zu geben, antwortet Wendling: "Gegenüber der Presse geben wir grundsätzlich keine Auskünfte über einen vereinbarten Mietzins in Mietverträgen, da dieser Auskunft nach dem Presserecht gewichtige schutzwürdige private Interessen entgegenstehen, nämlich das durch Art. 12 GG geschützte Recht des Vermieters auf Schutz seiner Geschäftsgeheimnisse." Der Steuerzahlerbund hat seine Anfrage über sein Magazin ebenfalls als Presseorgan gestellt.

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