Unterbringung der Flüchtlinge bisher gelungen

Zweibrücken · Über 100 Flüchtlinge kamen in diesem Jahr nach Zweibrücken. Weitere 259 Menschen wurden dem Landkreis Südwestpfalz zugewiesen. Bisher standen den Kommunen genügend Wohnungen für die Betroffenen zur Verfügung.

Bürgerkrieg in Syrien , IS-Terror im Irak - immer mehr Menschen sind auf der Flucht und suchen Asyl. Viele von ihnen stranden in Rheinland-Pfalz. Die steigende Zahl der Flüchtlinge stellt vor allem die Kommunen vor große Herausforderungen. Schließlich brauchen die Menschen vor allem erst einmal ein Dach über dem Kopf. Dabei wollen die politisch Verantwortlichen die Fehler der neunziger Jahre nicht wiederholen, als die Unterbringung überwiegend zentral in größeren Gebäuden erfolgte.

In diesem Jahr hat die Stadt Zweibrücken über hundert Flüchtlingen aufgenommen, wie der städtische Pressesprecher Heinz Braun berichtet. Er rechnet damit, dass diese Zahl in 2015 weiter ansteigen wird. Es sei bisher gelungen alle Betroffenen in Wohnungen der Gewobau (Gesellschaft für Bauen und Wohnen) unterzubringen. Das Ganze sei völlig unproblematisch gewesen, weil es bisher ausreichend geeigneten Wohnraum gegeben habe. "Dem Landkreis Südwestpfalz sind in diesem Jahr insgesamt 259 Asylbewerber zugewiesen worden", erklärt Pressesprecherin Ulla Eder. Deren Unterbringung regelten die Verbandsgemeinden. Sowohl in Thaleischweiler-Fröschen/Wallhalben als auch in Zweibrücken Land hat das nach Angaben der dortigen Bürgermeister gut funktioniert. Dennoch bitten sowohl Thomas Peifer als auch Jürgen Gundacker die Bevölkerung um Mithilfe, bei der Suche nach geeigneten Wohnungen, die von den Kommunen angemietet werden können.

"Offizielle" Sprachkurse dürfen die Flüchtlinge noch nicht besuchen. Erst dann, wenn sie den Aufenthaltstitel erteilt bekämen, könnten sie zum Jobcenter wechseln - zu den regulären Angeboten. Die Zweibrücker Stadtmission bietet in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule zumindest Deutschkurse für Kinder an. Es gibt aber eine Ausnahme von dieser Regel: Flüchtlinge aus Syrien bekommen aufgrund einer Sonderegelung der Bundesregierung die Deutschkurse bezahlt.

Auch im Bezug auf die Arbeitsvermittlung seien die Jobcenter erst zuständig geworden, wenn die Betroffenen anerkannt waren und Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II/Hartz IV) hatten. Dann seien sei aber keine Asylbewerber mehr. Ist dies der Fall, wurden die Betroffenen wie jeder andere Arbeitsuchende behandelt und das Jobcenter bemühte sich um eine Vermittlung. Dies geschah auch dadurch, dass Vermittlungshemmnisse, die oft in mangelnden Deutschkenntnissen liegen, abgebaut wurden und beispielsweise ein Sprachkurs vermittelt wurde.

Anders war bisher sei bei denjenigen gewesen, über deren Anerkennung noch nicht entschieden war, aber aufgrund einer Arbeitserlaubnis arbeiten durften. Diese erhielten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz . Für diese Personen war die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Sie mussten sich aber selbst eine Arbeit suchen. Der Arbeitgeber musste bisher, bevor er die Arbeitsstelle vergab, bei der Bundesagentur nachfragen, ob dort nicht ein geeigneter anderer Bewerber zur Verfügung stand.

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