Kommentar Undemokratisch und inkonsequent

Staatliches Handeln unterliegt in einer Demokratie der Kontrolle der Parlamente. Welche Volksvertretung sollte sich also damit befassen, wenn das städtische Ordnungsamt eine friedliche Demonstration in Zweibrücken mit einer nach Ansicht eines renommierten Verfassungsexperten rechtswidrigen Begründung auflöst? Der Stadtrat, wäre meine spontane Antwort gewesen.

Kommentar: Undemokratisch   und inkonsequent
Foto: SZ/Robby Lorenz

Der Bundestag, glaubt dagegen offensichtlich die Stadtverwaltung. Denn Versammlungsrecht ist in Rheinland-Pfalz Bundesrecht. Das Ordnungsamt handele hier nicht in kommunaler Selbstverwaltung, sondern im Auftrag, argumentiert Bürgermeister Christian Gauf. Das stimmt zwar. Aber: Nichtdestotrotz bleibt das Ordnungsamt eine städtische Behörde. Eine Behörde, dessen Personal nicht vom Bund, sondern von der Stadtverwaltung geführt wird. Eine Behörde, dessen Amtsleiter nicht der Bund, sondern der Stadtrat bestimmt.

Im Übrigen stehen in der Gemeindeordnung in Paragraph 2 nicht nur die Selbstverwaltungsaufgaben, sondern auch die Auftragsangelegenheiten unter der Überschrift „Aufgaben der Gemeinden“. Und laut § 34 darf ein Thema auf die Tagesordnung, wenn es „zu den Aufgaben des Gemeinderats gehört“. Was bei „Aufgaben der Gemeinden“ doch gewiss der Fall ist. Auch die dort genannte Dringlichkeitsvoraussetzung war meines Erachtens klar gegeben: Ein Aufschieben auf die Sitzung nächsten Monat wäre nachteilig für die Stadt, deren Ruf zu leiden droht, sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, dass Bürgern hier ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit genommen worden ist. Und das in Zweibrücken, der Wiege der Demokratie, des Rechtsstaats und der Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

Es spricht derzeit viel dafür, dass die Auflösung der Kundgebung „Gemeinsam gegen Rechts“ rechtswidrig war. Für eine endgültige Beurteilung müsste die Stadtverwaltung ihre Auflösungsgründe näher erläutern. Dass sie, obwohl schon vor der Ratssitzung viele Fragen vorlagen, noch keine einzige davon beantwortet hat, ist ein Armutszeugnis. Für die Auflösungs-Entscheidung hat die Stadt ja auch nicht wochenlang gebraucht!

Stichwort Fragen: Dass Bürgermeister Gauf Anfragen zur Demo-Auflösung im Stadtrat zuließ, eine Debatte aber untersagte, war inkonsequent: Auch Anfragen dürfen laut Geschäftsordnung des Stadtrats nur zu „Angelegenheiten der Gemeinde“ gestellt werden. Was Versammlungen laut Gauf ja gerade nicht sind.

Inkonsequent ist auch: In der gleichen Sitzung stand eine Resolution zum Erhalt der AOK-Filiale in Zweibrücken auf der Tagesordnung! Eine Krankenkasse gehört natürlich deutlich weniger als das städtische Ordnungsamt zur kommunalen Selbstverwaltung – das dürfte unstrittig sein. Trotzdem ist es natürlich gut, dass der Rat sich damit beschäftigt hat, denn die AOK-Schließung hat negative Auswirkungen auf viele Zweibrücker. Negative Auswirkungen auf viele Zweibrücker hat aber auch, wenn sie (möglicherweise rechtswidrig) an der Ausübung eines Grundrechts gehindert wurden. Hierzu sollte die Stadtverwaltung schnellstens Bericht erstatten – in einer Sondersitzung ihres demokratisch gewählten Kontrollgremiums, dem Stadtrat.

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