Umweltbetrieb sauer über rücksichtslose Hundehalter

Zweibrücken · Auf Straßen, Plätzen, Spielplätzen und Grünanlagen hinterlassen Hunde ihr Geschäft. Manche Hundehalter lassen es einfach liegen. Betroffen von dem Kot sind Fußgänger, spielende Kinder und die Gärtner des UBZ.

Hundekot ist ein leidiges Thema. Nicht nur auf Wegen und Plätzen, sondern auf Spielplätzen und in öffentlichen Grünanlagen ist den "tierischen Tretminen", wie der Chef des Umwelt- und Servicebetriebs Zweibrücken (UBZ), Werner Boßlet, sagt, kaum Herr zu werden. Jeder, der einmal in die Hinterlassenschaft getreten ist, wisse, wie unangenehm der Geruch, geschweige denn das Entfernen aus dem Schuhprofil ist.

"Unsere Gärtner sind noch stärker davon betroffen", sagt Boßlet. So werden Geräte wie Rasenmäher, Freischneider, Heckenschere oder sogar die Schutzvisiere am Helm verunreinigt, wenn beim Mähen versehentlich ein Kothaufen getroffen wird. "Ganz zu schweigen, wenn die Gärtner bei ihrer Arbeit in den Haufen greifen. Das ist eine Zumutung", empört sich Boßlet. "Es gibt Hundehalter , die denken nicht an andere Menschen." An Fußgänger , spielende Kinder oder an das UBZ-Gärtnerteam.

Dafür fehlt dem UBZ-Chef jegliches Verständnis. Von Menschen, die Verantwortung für einen Hund übernehmen, sei ein sozialverträgliches Verhalten zu erwarten. Mit dem Verlassen des Hauses zum Gassigang wüssten die Hundehalter doch, was passiert. Den Hinweis von manchen Hundehaltern, dass sie Hundesteuern zahlen, lässt Boßlet nicht gelten. "Es ist nicht Aufgabe der Stadt, den Hundekot zu beseitigen. Es ist Schade, dass eine kleine Gruppe von Unverbesserlichen, die große Gruppe der verantwortungsvollen Hundehalter in Verruf bringt."

Der UBZ weißt darauf hin, dass der Hundekot nicht nur ein ästhetisches Problem ist, sondern auch gesundheitliche Gefahren birgt. Deshalb sind nach der städtischen Gefahrenabwehrverordnung Hundehalter auch verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihres Tieres unverzüglich zu beseitigen. Das heißt aber nicht, die vollen Kottüten in einer Grünanlage zu entsorgen. "Beim Schneiden und Mähen wird der Kot dann verteilt", schildert Boßlet die Erfahrung der Gärtner.

Nach Auskunft des Stadtsprechers Heinz Braun kann nach der Verordnung die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden. In der Regel müssten die Hundehalter mit einer Strafe von 100 Euro rechnen, wenn sie auf frischer Tat ertappt würden. Und hier liegt nach Aussage Brauns das Problem. "Alle Klagen über Hundekot auf Straßen und Plätzen. Aber keiner meldet dem Ordnungsamt, wenn er was sieht." Denn eine Strafe könne es für den Hundehalter nur geben, wenn der Hund auf frischer Tat ertappt wurde. 2014 wurde keine Strafe ausgesprochen. An einigen Stellen hat der UBZ schon Schilder aufgestellt. In den nächsten Tagen kommen weitere dazu.

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