UBZ will Deponie-Erweiterung sofort

Zweibrücken · Warum will der UBZ auf einmal noch vor dem Abschluss des Gerichtsverfahrens grünes Licht für die Deponie-Erweiterung haben? Diese Frage stellen sich die Bürgerinitiative Mörsbach und der BUND.

 Die Mülldeponie Rechenbachtal vom oben. Foto: UBZ

Die Mülldeponie Rechenbachtal vom oben. Foto: UBZ

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Werner Boßlet wollte warten. Aber es dauert ihm einfach alles zu lange. Jetzt will er nicht mehr warten. "Wir haben bei der SGD Süd den Sofort-Vollzug beantragt", erklärt UBZ-Chef Boßlet dem Merkur auf Anfrage. Der "Sofort-Vollzug" bezieht sich auf den geplanten Ausbau der Mülldeponie in Mörsbach. Mit seinem Antrag will der UBZ (Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken ) erreichen, dass die SGD (Struktur- und Genehmigungsdirektion) als Genehmigungsbehörde grünes Licht für den Ausbau gibt. Der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) klagt gegen den Ausbau (wir berichteten mehrfach). Nach Bekanntwerden der BUND-Klage im Juli hatte Boßlet noch im Merkur erklärt, mit der Erweiterung abwarten zu wollen, bis über die Klage entschieden sei. Wie gesagt: Boßlet wollte warten. Aber nun dauere ihm das alles zu lange, begründet der UBZ-Vorstandsvorsitzende seinen Schritt. "Der BUND hat nach wie vor noch keine Begründung der Klage vorgelegt. Im Gegenteil: Er hat bereits zweimal die Verlängerung der Frist für die Klagebegründung beantragt", erklärt Boßlet. Das alles sei zeitlich nun eine völlige Hängepartie.

"Wir haben auch unsere rechtlichen Möglichkeiten. Die haben wir sorgfältig geprüft. Wir tun das, was uns gesetzlich eingeräumt wird", nennt Boßlet den Hintergrund für die Beantragung des "Sofort-Vollzugs". Er macht klar: "Wir wollen endlich mit den Bauarbeiten beginnen. Das ist auch im öffentlichen Interesse", sagt Boßlet mit Blick auf die Bedeutung der Deponie-Erweiterung.

Die Genehmigungsbehörde SGD erklärt auf Anfrage, dass der Antrag des UBZ vorliegt. "Sofort-Vollzug kann angeordnet werden bei öffentlichem Interesse", sagt Ulrike Schneider, Sprecherin der SGD. "Unsere Fachleute prüfen den Antrag; das wird vorrangig bearbeitet." Wie lange dies dauern werde, kann Schneider nicht sagen. "Die Prüfung wird auf jeden Fall intensiv sein, mit einem Federstrich geht das nicht."

Was, wenn die SGD grünes Licht gibt - ist dann die angekündigte Klage des BUND hinfällig? Schneider: "In dem Fall könnte der BUND beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz klagen, dass die aufschiebende Wirkung, die die Klage ursprünglich hatte, wiederhergestellt wird." Selbst, wenn die SGD also dem vom UBZ beantragten Sofort-Vollzug stattgibt, könnte der BUND beim Oberverwaltungsgericht also erneut auf die Bremse treten. Und was meint der BUND selbst? Beim BUND hat der rheinland-pfälzische Landesverband die Klage erhoben. In der Landesgeschäftsstelle wird auf den Vorsitzenden des BUND Zweibrücken , Wolfgang Adelfang, verwiesen. Der zeigt sich überrascht vom Schritt des UBZ. "Dem Sofort-Vollzug kann nur stattgegeben werden, wenn wichtige Gründe bestehen, wenn Eilbedarf besteht." Beides könne er im Falle der Zweibrücker Deponie nicht erkennen. Das sieht er alleine schon darin begründet, "dass die jetzige Größe der Deponie noch für zirka fünfeinhalb Jahre ausreicht". Ob der BUND, falls der Sofort-Vollzug genehmigt wird, beim Oberverwaltungsgericht dagegen vorgehen werde, lässt Adelfang offen.

Verwundert über das Vorgehen des UBZ zeigt sich auch die Bürgerinitiative (BI) Mörsbach. Julia Igel, stellvertretende Vorsitzende der BI, die die Deponie kritisch beäugt, mag ebenso wenig wie Adelfang zeitliche Not erkennen. "Es gibt auf der Deponie noch Kapazitäten für etliche Jahre", sagt sie. Eile könne auch deswegen nicht geboten sein, weil der Ausbau selbst rund 15 Monate in Anspruch nehmen würde. Selbst bei grünem Licht durch die SGD Süd würde 15 Monate lang auf der Deponie also alles bleiben wie bisher. Der UBZ könne folglich nicht argumentieren, die SGD müsse das durchwinken, weil man zeitlich mit dem Rücken an der Wand stehe. Zudem, ergänzt ihr BI-Kollege Dennis Nizard, entstünden, falls die Genehmigung für die Erweiterung vom OVG verworfen würde, "nicht zu rechtfertigende und nicht wieder gut zu machende Schäden an Flora und Fauna". Man werde sich, kündigte Nizard an, an die Ministerien für Umwelt und Wirtschaft wenden und sie bitten, "im Interesse von Bürgern und Umwelt entsprechend auf die SGD einzuwirken".

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