Stadt spart jährlich 500 000 Euro UBZ schultert Zweibrücker Rosengarten-Minus

Zweibrücken · Eine Beteiligung an der Stadtwerke Service GmbH verschafft der Parkanlage Einnahmen in Höhe ihres Defizits.

 Der Stadthaushalt wird vom Rosengarten-Defizit (jährlich 500 000 Euro) künftig komplett entlastet.

Der Stadthaushalt wird vom Rosengarten-Defizit (jährlich 500 000 Euro) künftig komplett entlastet.

Foto: pma

Wie gut, wenn man als armer Schlucker reiche Kinder hat. Wie die Stadt Zweibrücken mit dem Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken (UBZ). Schon seit 2014 hat er der Stadt immer wieder mit Millionenbeiträgen unter die Arme gegriffen. Allerdings, wie Stadtsprecher Heinz Braun sagt, „ohne Verstetigung und ohne Regelungsgrundlage“ (auch wenn städtische Gesellschaften gesetzlich verpflichtet sind, Überschüsse für den Kommunal-Haushalt zu erwirtschaften). Diese „Regelungsgrundlage“ ist jetzt festgeklopft. Sie soll den Stadthaushalt um das Defizit des Rosengartens erleichtern und noch mindestens eine weiter Million Euro in die Stadtkasse spülen.

Wichtigstes Instrument für diese Konstruktion ist der 94-prozentige Anteil an der Stadtwerke Service GmbH, den der UBZ seit 2013 hält. 34 Prozent davon überträgt der UBZ jetzt dem „Gewerbebetrieb Rosengarten“. Warum 34 Prozent? Weil der Ertrag dieser Anteile etwa dem jährlichen Fehlbetrag des Rosengartens entspricht. Der liegt regelmäßig um die 500 000 Euro. Weiterer Vorteil: Durch diese Verschiebungen zwischen der Stadt und ihren Töchtern spart man laut Kämmerer Julian Dormann zusätzlich um die 100 000 Euro Kapitalertragssteuer. Hätte der UBZ diese Anteile, müsste er sie versteuern. Der Gewerbebetrieb Rosengarten hingegen kann sie mit den eigenen Verlusten verrechnen, erläutert Heinz Braun. Der entscheidende  UBZ-Verwaltungsrat habe der Übertragung dieser Anteile bereits zugestimmt.

Zusätzlich verpflichtet sich der UBZ, jährlich 50 Prozent des gewerblichen Deponie-Gewinnes, mindestens aber eine Million Euro pro Jahr an die Stadt zu überweisen. Diese Regelung gilt zunächst einmal für fünf Jahre. Dann soll erneut geprüft werden, ob sich das Konstrukt rechnet und ob es sogar eine Möglichkeit gibt, die Überweisung an die Stadt zu erhöhen. Würde der UBZ das Geld nicht an die Stadt überweisen, würde es für Rücklagen oder Investitionen bei der Deponie verwendet, erläuterte UBZ-Chef Werner Boßlet. Doch die Rücklagenbildung werde durch den Verzicht auf die Million Euro nicht gefährdet. Trotz anstehender Investitionen in zweistelliger Millionenhöhe für Deponie-Erweiterung und Sanierung.

Gebührenerhöhungen bei den UBZ-Dienstleistungen von Abwasser bis Entsorgung sind trotz dieser Regelung nicht zu befürchten, betonten Boßlet und Oberbürgermeister Kurt Pirmann gestern mehrfach. „Das sind eigene Kreisläufe, die sich decken müssen“, erklärte Pirmann. „Die Stadt greift nichts ab, was den Bürgern eine Gebührenerhöhung bescheren würde.“ Das sei schon gesetzlich nicht zulässig: Die gebührenfinanzierten UBZ-Aufgaben sind nach dem Deckungsprinzip zu organisieren: Die Gebühren decken die entstehenden Kosten, etwaige Überschüsse werden investiert.

Aus dem Schneider ist die Stadt trotz der vergrößerten Finanzspritze vom UBZ noch lange nicht: Das Jahresdefizit in der Stadtkasse lag in den vergangenen Jahren regelmäßig zwischen zehn und 15 Millionen Euro. Der Schuldenstand beträgt 269,5 Millionen Euro, die Pflichtaufgaben übersteigen die Einnahmen. Das heißt in Kurt Pirmanns Worten: „Wir werden nie einen Nullhaushalt fahren.“

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