UBZ hat Verständnis für Bedenken der Bürger

Zweibrücken · Bei Abfällen, die wieder zu verwerten sind, kamen in den 90er Jahren private Anbieter auf den Markt. Dies kommt bei vielen Bürgern nicht gut an, sie wünschen sich mehrheitlich, dass die kommunalen Entsorger diese Aufgabe wieder übernehmen. Wir befragten den UBZ zu diesem Thema.

"Kommunale Entsorger haben Entsorgungspflicht", nennt der stellvertretende UBZ-Chef Eckart Schwarz den entscheidenden Vorteil gegenüber privatwirtschaftlichen Entsorgungsunternehmen. In einer Forsa-Umfrage haben sich 59 Prozent der Befragten dafür ausgesprochen, die Abholung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsabfällen wieder an die kommunalen Entsorgungsbetriebe zurückzuübertragen (wir berichteten). Schwarz hat Verständnis für diesen Wunsch. Deshalb sei schließlich auch das Einsammeln von Haushaltsabfällen und die Abwasserbeseitigung eine öffentliche Aufgabe geblieben.

Bei Abfällen, die wie Verpackungen, Glas oder Papier wieder zu verwerten sind, kamen in den 90er Jahren private Anbieter auf den Markt. Wie das Duale System Deutschland (DSD), das für die Industrie das mit einem grünen Punkt versehene Verpackungsmaterial einsammelt. DSD beauftragt dann Anbieter, die die gelben Wertstoffsäcke einsammelt. Auch der UBZ könnte sich um den Auftrag bemühen. Der günstigste Anbieter bekommt den Zuschlag. "Da können wir wegen der tariflichen Regelungen nicht mithalten", sagt Schwarz.

Auch das Altglas wird von einem privaten Anbieter abgeholt. Der UBZ müsse dafür sorgen, dass die Stellfläche sauber bleibt. Beim Papier hat der UBZ in Zweibrücken schon früh ein flächendeckendes System angeboten. "Da genießen wir Bestandsschutz", sagt Schwarz. Deshalb sammelt der UBZ weiter Papier ein. "In guten und in schlechten Zeiten", wie Schwarz anmerkt. Andernorts seien private Entsorger in schlechten Zeiten schon Mal weg. Mit längerfristigen Verträgen (zwei Jahre) versuche der UBZ, die Marktschwankungen abzufedern. "Wir ziehen das kurzfristigen Gewinnen vor." In guten Zeiten hätten Erlöse des Altpapierverkaufs dazu geführt, dass die Abfallgebühr gesenkt werden konnte. Unabhängig von der Frage privater oder öffentlicher Entsorgung beschäftigt sich der UBZ mit dem geänderten Kreislaufwirtschaftsgesetz, das ab 2015 eine Mülltrennung von Biomüll-, Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfällen vorschreibt. Damit dürften auch Kunststoffe, die keinen grünen Punkt tragen, wie Plastikschüsseln oder Zahnbürsten, nicht mehr in den Restmüll. Die Kunststoffe müssen dann in den gelben Sack oder eine gelbe Tonne. Beim UBZ würde die Verantwortlichen schon längere Zeit Überlegungen anstellen, wie das künftig geregelt werden soll. "Wir sind vorsichtig und haben noch keine Entscheidung gefasst", sagt Schwarz.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort