Tourismusabgabe findet keine Fürsprecher

Südwestpfalz · Für Kommunen besteht die Möglichkeit, alle Unternehmen, die vom Tourismus profitieren, zu einer entsprechenden Abgabe aufzufordern. Doch zeigen sich die Verbandsgemeinden in der Region ablehnend.

Jede Gemeinde freut sich über Touristen , die den Ort beleben und für Umsatz in Hotels, Pensionen oder Gaststätten sorgen. Aber Touristen und touristische Einrichtungen verursachen auch Kosten. Zur Deckung beschloss die Landesregierung, die Einführung einer Tourismusabgabe zum 1. Januar zu ermöglichen.

Um Besucher in die Orte oder Städte zu locken, müssen diese meist erst investieren: Sie sanieren Schwimmbäder, legen öffentliche Plätze, Parks oder Rad- und Wanderwege an und noch einiges mehr. Für Kommunen besteht die Möglichkeit, alle Unternehmen, die vom Tourismus profitieren, zur Abgabe aufzufordern. Aber nicht nur Hotels, Pensionen und Gaststätten zählen dazu. Die Gemeinden könnten den Beitrag auch von Handwerkern verlangen. Sowohl Selbstständige als auch Unternehmen sind seit Jahresbeginn abgabepflichtig, wenn sie unmittelbar oder auch mittelbar wirtschaftliche Vorteile durch den Tourismus haben. Ob die Kommunen die Abgabe aber tatsächlich fordern, liegt in ihrem Ermessen. Bisher konnten nur anerkannte Kur- und Erholungsorte in Rheinland-Pfalz eine Abgabe für den Tourismus fordern.

Für das Dahner Felsenland sieht Verbandsbürgermeister Wolfgang Bambey dafür aber momentan keine Relevanz: "Wir werden die Abgabe nicht einführen". In seiner Verbandsgemeinde erhebt derzeit die Stadt Dahn als einzige Gemeinde einen Fremdenverkehrsbeitrag in Form einer Kurtaxe.

In der Verbandsgemeinde Hauenstein war die Abgabe bereits einmal Thema im Verbandsgemeinderat. Hierzu wurde auch eine Position im Haushaltsplan in Höhe von 30 000 Euro diskutiert. "Letztendlich haben wir noch nichts eingeführt in dieser Hinsicht", erklärt Verbandsbürgermeister Werner Kölsch.

Als anerkannter Luftkurort war die Ortsgemeinde Hauenstein schon vor der Neueinführung der Abgabe zum Erheben eines Fremdenverkehrsbeitrages berechtigt und machte davon auch Gebrauch. "Wir erheben schon viele Jahre einen Beitrag. Das hat sich bewährt", informiert der erste Ortsbeigeordnete Markus Pohl.

Die restlichen Verbandsgemeinden in der Südwestpfalz haben sich, genau wie Hauenstein und das Dahner Felsenland, entschieden, die Abgabe bisher nicht zu erheben. "Das war noch kein Thema. Aber wir haben auch wichtigere Dinge", sieht Bürgermeister Lothar Weber andere Prioritäten in der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben.

Keine Berechtigung zur Erhebung hat hingegen die bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz angesiedelte "Südwestpfalz Touristik". "Wir sind da außen vor. Das ist Sache der Kommune", informiert Geschäftsführer Martin Hartwig.

Sollten die Kommunen die Tourismusabgabe einführen, bleibt immer noch die Frage, wofür die Beiträge dann tatsächlich verwendet werden dürften. Anders als bei der so genannten "Bettensteuer" handelt es sich bei dem Tourismusbeitrag um eine zweckgebundene Abgabe, die nur für den Tourismus und nicht für andere Infrastrukturmaßnahmen verwendet werden darf. So ist es im Kommunalabgabengesetz geregelt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort