Zweibrücken Zeugen bestätigen den Ablauf der Bluttat

Zweibrücken · Das Landgericht Zweibrücken hat am Montag die Verhandlung gegen einen 35-Jährigen fortgesetzt, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, einen 40-Jährigen bei einem Nachbarschaftsstreit erstochen zu haben.

Totschlag in der Marienstraße: Weitere Zeugen bestätigen Ablauf
Foto: Rainer Ulm

Mehrere Zeugen haben am Montag im Landgericht Zweibrücken den Ablauf der Bluttat in der Marienstraße am 16. August 2020, die dem 35-jährigen Angeklagten vorgeworfenen wird, im Wesentlichen bestätigt.

Oberstaatsanwältin Kristine Goldmann hatte dem Zweibrücker zum Prozessauftakt Totschlag vorgeworfen. Demnach soll der 35-Jährige an jenem Sommerabend einen 40-Jährigen, der in einem Haus auf der gegenüberliegenden Straßenseite wohnte und zu ihm herübergekommen war, mit einem Fleischermesser ins Herz gestochen haben. Der Bluttat soll „ein lautstarker Streit“ des Angeklagten mit seiner Mutter vorausgegangen sein, was die Nachbarschaft gegen ihn aufgebracht hatte. Dies habe laut Anklage das spätere Opfer veranlasst, den Metzger aufzufordern, zu dieser späten Stunde Ruhe zu geben. Zu diesem Zeitpunkt hatte die 51-jährige Mutter nach aktuellem Ermittlungsstand die Wohnung ihres Sohnes bereits wieder verlassen.

Am Montag, dem nunmehr vierten Verhandlungstag, sagte vor der Großen Strafkammer auch eine 28-jährige Friseurin aus, die gemeinsam mit ihrem Partner in einem Eckhaus zur Marienstraße wohnt. Sie habe in besagter Nacht zunächst „Schreiereien“ und später die Aufforderung gehört: „Verpiss dich, du scheiß Ausländer!“ Möglicherweise hatte der 35-Jährige mit diesen drastischen Worten versucht, einem ersten Beschwichtigungsversuch seines Vermieters zu begegnen, einem 41-jährigen selbstständigen Koch mit italienischen Wurzeln. Zwar war der Hauseigentümer, mal abgesehen von einem Schlag ins Gesicht, dem ihm sein ruhestörender Mieter nach eigenen Angaben verpasst haben soll, nicht das spätere Todesopfer. Jedoch könnte die rassistische Äußerung auf einen – zumindest in Ansätzen – politischen Hintergrund der Tat hindeuten. Zumal der 35-jährige Metzger nach Informationen unserer Zeitung bis zum Jahr 2016 ein aktives Mitglied der rechtsradikalen Vereinigung „Nationaler Widerstand“ gewesen war. Schon kurz nach der Bluttat hatten deshalb Gerüchte die Runde gemacht, sie könnte auf die Gesinnung des Metzgers zurückzuführen sein. Auf einen möglichen Zusammenhang hatte die ermittelnde Staatsanwaltschaft jedoch bislang keinerlei Hinweise gefunden.

Schließlich sei sie, so die 28-jährige Friseurin im Zeugenstand, nachdem sie den Notruf gewählt habe, aus ihrer Wohnung zu dem auf der Straße in einer Blutlache liegenden Opfer der Messerattacke geeilt: „Da wusste ich schon, dass jede Hilfe zu spät kommt.“ Eine weitere Zeugin, eine im Nachbarhaus wohnende 23-jährige Verwaltungsbeamtin, gab zu Protokoll: „Wenn die Mutter (des Angeklagten) da war, war es nicht der normale Umgangston.“ Dann und wenn er telefonierte, sei es „öfter“ sehr laut geworden. Auch an jenem Abend habe sie „eine Diskussion“ gehört – erst in der Wohnung des 35-Jährigen, dann über die Straße hinweg. Dabei habe des spätere Opfer offenbar in Richtung des 35-Jährigen gerufen: „Wenn du nicht bald das Maul hältst, komme ich rüber.“ Schließlich habe sie vom Balkon aus gesehen, wie der 40-Jährige wutentbrannt über die Straße in Richtung der Wohnung des so Angesprochenen eilte – mit den Worten: „Man schlägt doch nicht seine Mutter!“ Später, nach einigem Hin und Her im und vor dem Mehrfamilienhaus, habe sie aus der Wohnung des 35-Jährigen das vormals angekippte Küchenfenster zuschlagen und „ein Krachen gehört, als ob etwas kaputt gegangen ist“. Dann habe sie gesehen, wie sich der 40-Jährige „gekrümmt“ und mit den Händen an der Brust auf die Straße geschleppt habe und schließlich in die Arme eines Nachbarn gesunken sei.

Die Verhandlung geht am Mittwoch, 10. Februar, um 9 Uhr weiter.

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