Zweibrücken Tohuwabohu beim Ablauf der Ereignisse

Zweibrücken · (bav) Wer tat wann, was, wo und warum? Diese Frage stellte sich gestern gleich mehrfach bei der Fortsetzung des Prozesses gegen die 42-jährige Zweibrückerin, die, wegen ihres oft auffälligen Erscheinungsbildes in der Öffentlichkeit vielen bekannt ist.

 Der Alkohol spielte bei der Eskalation der Ereignisse eine entscheidende Rolle.

Der Alkohol spielte bei der Eskalation der Ereignisse eine entscheidende Rolle.

Foto: dpa/Axel Heimken

Deshalb gab es auch gestern wieder nur wenig freie Plätze im Gerichtssaal.

Sie soll, so die Anklage, im Herbst vergangenen Jahres, zwei Bekannte in ihrer Wohnung mit Flaschenwürfen attackiert und einen 57-Jährigen, durch den Stich mit einer Glasscherbe in den Hals, schwer verletzt haben. Diese lebensbedrohliche Behandlung erfülle den Tatbestand eines versuchten Totschlags, so die Staatsanwaltschaft (wir berichteten). Dass die Verletzung des befreundeten Mannes gravierend war, bestätigte die sachbearbeitende Kriminalbeamtin aus Kaiserslautern: „Dem Verletzten musste ein Ohrläppchen wieder angenäht werden und der Stich verfehlte die Halsschlagader nur knapp“, so ihre Beschreibung der Verletzungen. Ihr Kollege aus Zweibrücken hatte den älteren und leicht verletzten der beiden Männer vernommen. Auffällig sei dabei gewesen, dass der Geschädigte keinerlei Feindseligkeit an den Tag legte, sondern vielmehr um das künftige Wohlergehen der Angeklagten besorgt gewesen sei. Alkohol habe aber scheinbar die Hauptrolle zur Tatzeit gespielt.

Von einem Tohuwabohu der Ereignisse sprach Amtsgerichtsdirektor Klaus Biel, der den Schwerverletzten damals richterlich vernommen hatte. Der Freund habe sich, um zunächst keine Aussage machen zu müssen, als Verlobter der Angeklagten ausgegeben, obwohl diese davon nichts gewusst haben will. Nach entsprechender Belehrung sei er jedoch zu einer Aussage bereit gewesen. Trotzdem sei das „Wer-Wo-Wann“ schwierig aufzuklären gewesen. Vermutlich sei ihm zunächst eine Flasche an den Kopf geschlagen und später eine aufgelesene Scherbe in den Hals gestochen worden. Er sei, so habe er geschildert, ähnliche Angriffe mit Bierkrügen oder etwa einer Bronzefigur, schon von seiner Freundin gewohnt gewesen.

Zum Prozess erschien der wichtige Zeuge allerdings nicht und konnte bisher trotz polizeilicher Fahndung mit Haftbefehl nirgends aufgetrieben werden. Ein weiterer Freund der Angeklagten sprach vor Gericht von einem „endlosen Hin und Her“ zwischen Angeklagter und Opfer. Unter Alkoholeinfluss habe er sie zwar schon völlig orientierungslos, aber nicht aggressiv erlebt. Harte Spirituosen seien bei Treffen praktisch immer im Spiel gewesen. Die Bewährungshelferin des 57-jährigen Verletzten bescheinigte diesem, sich, infolge Alkoholabhängigkeit, nicht immer an die Wahrheit zu halten. Er liebe die Angeklagte „heiß und innig“, sage ihr aber gleichzeitig nach, ihn bestohlen und ihm Tabletten im Kaffee verabreicht zu haben. Der Prozess wird am Donnerstag, 4. April, um 14 Uhr fortgesetzt.

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