„Dringender Tatverdacht“ Durchbruch bei den Ermittlungen – Festnahme nach Fund von Frauenleiche in Zweibrücken

Zweibrücken · Die Staatsanwaltschaft sieht infolge neuer Ermittlungsergebnisse einen „dringenden Tatverdacht“. Das Amtsgericht Zweibrücken hat am Donnerstag einen Haftbefehl erlassen. Die Leiche der 33-jährigen Mutter war am 4. Dezember in einem Mehrfamilienhaus in Zweibrücken-Bubenhausen gefunden worden.

Einer von mehreren öffentlich sichtbaren Ermittlungs-Einsätzen der Polizei in Bubenhausen war am 14. Dezember, wie öfters wurde dabei dabei der (mit dem Fall ansonsten nichts zu tun habende) Supermarkt-Parkplatz zum Abstellen der Einsatzfahrzeuge genutzte.

Foto: Jan Althoff

Die Tötung einer Mutter in Zweibrücken-Bubenhausen steht möglicherweise vor der Aufklärung: Ein dringend Tatverdächtiger ist ermittelt. „In dem durch die Staatsanwaltschaft Zweibrücken geführten Ermittlungsverfahren wegen des gewaltsamen Todes einer 33-jährigen Frau in Zweibrücken ist es am heutigen Tag zu einer Festnahme gekommen“, teilt die Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt mit. Allerdings gelte rechtlich weiter die Unschuldsvermutung.

Fund von Frauenleiche in Zweibrücken: Ermittler gehen früh von Tötungsdelikt aus

Die Frau war am späten Abend des 4. Dezember tot in einem Mehrfamilienhaus in der Friedrich-Ebert-Straße (Ortsdurchfahrt von Zweibrücken-Bubenhausen) gefunden worden. Bewohner des Hauses hatten die Leiche im Keller des Gebäudes entdeckt und die Polizei verständigt. Nach Leichenschau und Obduktion war bereits am nächste Tag klar: Polizei und Staatsanwaltschaft gingen von einem Tötungsdelikt aus. Nach Merkur-Informationen wies die Leiche mehrere Messerstiche auf (wir berichteten).

In der neuen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft vom frühen Donnerstagnachmittag heißt es zu der Wende in dem Fall, nachdem intensive Ermittlungen (unter anderem suchten Taucher der parallel zur Ortsdurchfahrt verlaufenden Hornbach ab, wir berichteten) zunächst tagelange keinen konkreten Verdacht gegen jemand ergeben hatten: „Nunmehr haben sich im Rahmen der Ermittlungen Umstände ergeben, die einen dringenden Tatverdacht gegen den 36-jährigen Ehemann der Getöteten begründen.“

Das sagt die Staatsanwaltschaft zu dem erlassenen Haftbefehl

Das Amtsgericht Zweibrücken habe auf Antrag der Staatsanwaltschaft daher am Donnerstag Haftbefehl gegen den Ehemann erlassen, teilt Weingardt weiter mit. Der Beschuldigte sei am Donnerstagmorgen festgenommen und dem Haftrichter beim Amtsgericht Zweibrücken vorgeführt worden „und befindet sich seitdem in Haft“.

Worauf sich der dringende Tatverdacht gründete, teilte die Staatsanwaltschaft ebensowenig mit wie zu einem möglichen Tatmotiv, ob auch der Tatort in dem Haus war oder ob der Ehemann vor der Tat noch mit der Frau zusammengelebt hatte.

„Weitere Angaben zu Tathergang und Fortgang der Ermittlungen können derzeit auch auf Nachfrage nicht erteilt werden“, schreibt die Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung: „Die Ermittlungen dauern an.“ Um die Ermittlungen nicht zu gefährden, hatten Polizei und Staatsanwaltschaft bereits zuvor so gut wie keine über die Pressemitteilung am Tag nach dem Leichenfund hinausgehenden Informationen erteilt.

Die Leitende Oberstaatsanwältin beendet die aktuelle Pressemitteilung mit einigen für diesen Fall wichtigen grundsätzlichen rechtlichen Erläuterungen: „Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht besteht und ein so genannter Haftgrund, wie etwa Fluchtgefahr, vorliegt. Ein wegen Fluchtgefahr erlassener Haftbefehl dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sowie, sofern es zur Anklageerhebung kommen sollte, des gerichtlichen Strafverfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen die verhaftete Person bereits der Tatnachweis erbracht worden wäre oder zu führen sein wird. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten.“