Zweibrücker Hauptausschuss Die Stadt senkt ihre Porto-Kosten und ändert Feuerwehr-Einsatzgebühren

Zweibrücken · Von der Stadt Zweibrücken versandte Briefe werden wieder von der Deutschen Post transportiert: Der Stadtrats-Hauptausschuss hat den Auftrag für alle städtischen Postdienstleistungen für die nächsten 24 Monate einstimmig an die „Deutsche Post InHaus Services GmbH“ vergeben.

Die Tochtergesellschaft der Deutschen Post war nach einer europaweiten Ausschreibung der einzige Bieter.

Auf Basis der bisherigen Postmenge kalkuliert, kostet der neue Anbieter die Stadt jährlich gut 138 000 Euro. Bis Ende Februar 2018 Regio Post Pfalz ihren Betrieb eingestellt hatte, war die Stadt Kunde dieses privaten Dienstleisters. Seitdem hatte die Stadt „wie ein normaler Verbraucher“ ihre Post zu normalen Tarife der Deutschen Post versandt, erinnert die Verwaltungsvorlage. Die Kosten summierten sich auf jährlich 160 000 Euro.

Tatsächlich spart die Stadt sogar noch etwas mehr, denn in dem neuen Rahmenvertrag ist auch die Abholung der Post im Rathaus enthalten. Grünen-Fraktionschef Norbert Pohlmann erwähnte allerdings, nach seiner Erinerung sei der alte, nicht mehr existente Anbieter noch deutlich billiger gewesen. Um zu sparen, regte Pohlmann an, weniger schriftliche Post an die 40 Ratsmitglieder zu schicken (wie Tagesordnungen oder Ausstellungs-Einladungen) – schließlich hätten alle Ratsmitglieder ja Tablets bekommen, sodass für sie fast alle Informationen auch elektronisch verfügbar seien. Pohlmann erntete hierfür im Hauptausschuss und von Oberbürgermeister Marold Wosnitza (SPD) viel Zuspruch und keine Proteste.

Weil die Zweibrücker Feuerwehr vergangenes Jahr zwei neue Fahrzeuge bekommen hat, müssen die Kostensätze für Einsätze der Floriansjünger neu kalkuliert werden. Für Einsätze des neuen Messtechnik-Gerätewagen sollen rund 35 Euro pro Stunde berechnet werden (Vorgängermodell 38 Euro), für das neue Hilfeleistungslöschfahrzeug 55 Euro (Vorgänger 40 Euro.)

Oberbürgermeister Wosnitza wies zudem darauf hin, dass Fehlalarme durch private Brandmeldeanlagen den Eigentümern künftig nur noch bei grober Fahrlässigkeit in Rechnung gestellt werden dürfen – dann auch nicht mehr pauschal, sondern nach tatsächlichem Aufwand. Der Hauptausschuss empfahl einstimmig, dass der Stadtrat der geänderten Satzung zustimmt.

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