Tiefenentspannte Zeugen, die nichts wissen wollen

Zweibrücken · Richterin Susanne Thomas platzte gestern der Kragen: Allzu entspannt zeigten sich die Zeugen, es wurde kaum verständlich gemurmelt – die Richterin war genervt. Viel Neues gab es nicht im Prozess um eine räuberische Erpressung.

 Mit einem Blatt Papier bedeckte der Angeklagte gestern sein Gesicht, daneben sein Verteidiger. Foto: Volker Baumann

Mit einem Blatt Papier bedeckte der Angeklagte gestern sein Gesicht, daneben sein Verteidiger. Foto: Volker Baumann

Foto: Volker Baumann

Gestern wurde beim Landgericht Zweibrücken der Prozess gegen einen jungen Mann aus Zweibrücken fortgesetzt, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, im Juli 2016 einem Bekannten, unter Androhung von Gewalt, dessen Autoschlüssel und ein Handy geraubt zu haben. Zur Wahrheitsfindung wurden dabei auch Nebenschauplätze beleuchtet, an denen der Angeklagte gehandelt haben soll und entsprechende Zeugen befragt. Auf gegenseitige Abhängigkeiten, Kenntnisse und Glaubwürdigkeit schien es der Kammer dabei anzukommen. Jedoch, neben einigen Bekannten, wollen selbst gute Freunde des Angeklagten keine Ahnung von den Ereignissen gehabt, geschweige denn etwas mitbekommen haben. Angebliche Aussagen anderer Zeugen wurden vehement bestritten. Alles sei schon so lange her, dass man sich nicht mehr richtig erinnern könne oder die Infos vielleicht nur über Facebook & Co. erhalten habe.

In dieser "Ich-weiß-nichts-Reihe" musste die Vorsitzende Richterin Susanne Thomas dann doch einmal einen jungen Mann und Freund des Angeklagten auf seinen Aussagestil hinweisen und ihn mehrfach lautstark zur deutlichen Aussprache als "gestandener Mann" bewegen. Einige vermutete man tatsächlich nicht bei einer Zeugenaussage, sondern eher beim "Chillout" auf dem Zeugenstuhl. Der ermittelnde Polizeihauptkommissar der Kripo Pirmasens wies noch einmal auf zwei Zeugenaussagen hin, nach denen sowohl der Angeklagte als auch der Geschädigte, nach der Auseinandersetzung fast einträchtig hintereinander vom Wald in Richtung Straße gegangen seien. Als Beweismittel wurde von der Vorsitzenden zum Schluss ein Teleskopschlagstock demonstriert, den der Angeklagte als den des Geschädigten identifizierte, da er krumm und ölig sei. Er wisse dies, da der Geschädigte diesen in der Autowerkstatt einmal bearbeitet habe. Er selbst habe seinen Schlagstock (der angeblich auf der Flucht weggeworfen wurde) zusammen mit einer Halterung in einem Waffengeschäft in Pirmasens gekauft. Die Verhandlung wird am 7. Februar fortgesetzt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort