Verbandsfahrt in der Kolonne THW und ASB absolvierten eine besondere Übung

Zweibrücken · (red) Übungen gehören bei jeder Hilfsorganisation zur Ausbildung, um im Einsatzfall routiniert handeln zu können. Vor einigen Tagen absolvierten die Ehrenamtlichen des THW Zweibrücken zusammen mit den Kollegen der Schnelleinsatzgruppe (SEG) des Arbeiter-Samariter-Bund Kreisverband Zweibrücken eine nicht alltägliche Übungseinheit – eine sogenannte Verbandsfahrt in der Kolonne, teilte das Technische Hilfswerk nun in einer Pressemitteilung mit.

Die Wegstrecke führte hierbei durch das Stadtgebiet, über Land sowie ein Stück Bundesautobahn. Somit waren eine Vielzahl an üblichen „Fahrmodi“ in die Fahrt integriert. Gerade weil solche Einsatzfahrten im Verband nicht alltäglich sind, ist hier erhöhte Aufmerksamkeit gefordert, da auch die anderen Verkehrsteilnehmer solche Einsatzfahrten nicht oft erleben und man ebenfalls die Reaktionen der restlichen Verkehrsteilnehmer im Auge behalten muss. Ohne Zwischenfälle und mit neuem Wissen konnte die Verbandsfahrt erfolgreich beendet werden, so das THW.

In Deutschland regeln die Paragrafen 27 und 29 der Straßenverkehrs-Ordnung und die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung solche geschlossenen Verbände im Straßenverkehr. Geschlossen ist ein Verband, wenn er für andere Verkehrsteilnehmerals solcher deutlich erkennbar ist.

Eine Kolonne von Fahrzeugen gilt verkehrsrechtlich als ein Fahrzeug. So dürfen beispielsweise alle Fahrzeuge einer Kolonne eine Ampelkreuzung auch bei rotem Ampelsignal passieren, sofern das erste Fahrzeug die Ampel bei Grün passiert hat.

Eine sogenannte „Fahrt im geschlossenen Verband“ fordert im Vorfeld eine gewisse Vorbereitung, da solche Übungsfahrten zunächst behördlich genehmigt werden müssen. Diese Genehmigung entfällt natürlich im Einsatzfall für Verbände von bis zu 30 Fahrzeugen, wenn dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Polizei oder Hilfsorganisationen dringend geboten ist.

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