Einschulung Termine für die Schulanmeldung

Zweibrücken · Alle Kinder, die in der Zeit vom 1. September 2011 bis einschließlich 31. August 2012 geboren wurden und in Zweibrücken wohnen, werden mit Beginn des Schuljahres 2018/2019 schulpflichtig („Muss-Kinder“). Darauf weist die Stadtverwaltung hin.

Die Kinder sind in der für das jeweilige Wohngebiet zuständigen Grundschule am Mittwoch, 6. September, von 14 bis 17 Uhr, anzumelden. Als Unterlagen sind die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch sowie eine Bescheinigung über den Kindergarten-Besuch vorzulegen.
Noch nicht schulpflichtige Kinder mit Geburtstag zwischen dem 1. September 2012 und 31. Dezember 2012 („Kann-Kinder“) können in der achten Kalenderwoche vom 19. bis 23 Februar 2018 angemeldet werden. Kinder mit offensichtlicher oder vermuteter Behinderung können auch direkt bei den Förderschulen angemeldet werden. Für die Canadaschule (Förderschwerpunkte Lernen und Sprache), Canadastraße 25 in Zweibrücken, umfasst das Einzugsgebiet die Bereiche der Stadt Zweibrücken, der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und der ehemaligen Verbandsgemeinde Wallhalben. Für die Mauritiusschule (private Schule mit den Förderschwerpunkten ganzheitliche und motorische Entwicklung), Schulackerstraße 6 in Zweibrücken-Wattweiler, umfasst der Einzugsbereich die Stadt Zweibrücken, die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die ehemalige VG Wallhalben

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