Taten aus „Langeweile“: Zwei junge Erwachsene müssen ins Gefängnis

Zweibrücken · „Aus purer Langeweile“ hätten sie „ganz enormen Schaden“ angerichtet, begründete das Landgericht gestern die beiden Haftstrafen gegen zwei junge Erwachsene. Sie wurden wegen der Vielzahl der Delikte ohne Bewährung verhängt.

Das Zweibrücker Landgericht hat gestern zwei junge Erwachsene , die für eine Reihe von Straftaten verantwortlich zeichnen, zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Beide waren unter anderem wegen Diebstählen und Einbrüchen angeklagt (wir berichteten). Der Richter verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren gegen den Mann, die Frau muss für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. In ihrem Fall blieb das Gericht vier Monate unter der Forderung des Staatsanwalts. Beide hätten "aus purer Langeweile ganz enormen Schaden" angerichtet, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Zudem hätten sie sich ohne Rücksicht auf die Sicherheit dritter Personen eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert. Negativ wurde ebenfalls vermerkt, dass beide trotz Vorstrafen und Hausdurchsuchungen weitere Taten begangen hätten.

Zu Gunsten der Angeklagten wertete das Gericht die Geständnisse, in denen sich beide nicht geschont hätten. Der männliche Angeklagte habe außerdem wenige Vorstrafen und zudem glaubhaft vermittelt, dass er in der U-Haft einen Lernprozess durchlaufen habe. Die höhere Strafe der Frau erkläre sich aus ihrem längeren Vorstrafenregister und der Tatsache, dass sie bei der Ausführung der Taten mehr Initiative gezeigt habe.

Beide Freiheitsstrafen wurden nicht zur Bewährung ausgesetzt. Die Frau hatte einige Straftaten während einer laufenden Bewährungsphase begangen. Des Weiteren hatte das Gremium Zweifel, ob der junge Mann dem Erwartungsdruck seines Freundeskreises dauerhaft standhalten könne.

Der Mann galt als "cool"

Für die Leute in seiner Clique sei er "ein Held" und gelte als "cool". Hiergegen wollte das Gericht ein Zeichen setzen. Der Verteidiger der Frau erwägt Revision einzulegen, abhängig vom Haftort seiner Mandantin. In der Jugendstrafanstalt Schifferstadt seien etwa die Voraussetzungen für den Beginn einer Berufsausbildung ungünstiger als in Zweibrücken . Der Mann nahm das Urteil gelassen auf und verabschiedete sich von seinem Freundeskreis mit den Worten: "Guckt nicht so geknickt, in neun Monaten bin ich wieder draußen." Da Jugendstrafrecht angewandt wurde, bestehen tatsächlich günstige Voraussetzungen für eine vorzeitige Entlassung.

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