Studiengang „Wirtschaft und Recht“ an der Hochschule Zweibrücken Nun unterrichten auch die Richter

Zweibrücken · Der Studiengang „Wirtschaft und Recht“ an der Hochschule Zweibrücken ist deutschlandweit eine einzigartige Kooperation mit einem Oberlandesgericht. Nun hat der Senat der Hochschule die Einführung eines Master-Studiengangs beschlossen.

 Ziel des in Deutschland einzigartigen Studiengangs „Wirtschaft und Recht“ an der Zweibrücker Hochschule ist es, verstärkt praxisrelevante, rechtliche Inhalte in die Ausbildung von Betriebswirten einfließen zu lassen.

Ziel des in Deutschland einzigartigen Studiengangs „Wirtschaft und Recht“ an der Zweibrücker Hochschule ist es, verstärkt praxisrelevante, rechtliche Inhalte in die Ausbildung von Betriebswirten einfließen zu lassen.

Foto: Lutz Fröhlich

(red) Der Bachelor-Studiengang „Wirtschaft und Recht“ der 2018 an der Hochschule (HS) Kaiserslautern, Campus Zweibrücken, ins Leben gerufen wurde, hat sich von Beginn an zu einem Erfolgsmodell entwickelt. Damals im April unterzeichneten die HS und das Pfälzische Oberlandesgericht in Anwesenheit von Wissenschaftsminister Professor Konrad Wolf und Justizminister Herbert Mertin die Kooperationsvereinbarung zum neuen Bachelor‐Studiengang. Im ersten Studienjahr (Wintersemester 2018/2019) verzeichnete die Hochschule 63 Einschreibungen für den neuen Studiengang, im zweiten Jahr bereits 90.

Ziel des in Deutschland einzigartigen, innovativen Studiengangs ist es, verstärkt praxisrelevante, rechtliche Inhalte in die Ausbildung von Betriebswirten einfließen zu lassen. Dies soll die Qualität und Attraktivität des Studienangebots steigern. Das geschieht in der Lehre durch den Einsatz von Richtern aus dem Bezirk des Oberlandesgerichts. Außerdem haben ab dem Herbst die Studierenden des fünften Fachsemesters eine zwölfwöchige Praxisphase im Unternehmen zu absolvieren. Im siebten Semester kommt dann noch ein weiteres Projekt hinzu. Zum Abschluss des Studienganges findet am Oberlandesgericht ein sogenanntes Moot‐Court‐Projekt – eine simulierte Gerichtsverhandlung – statt, das für die Studierenden sicher einen Höhepunkt ihres Studiums bildet.

Die Zusammenarbeit mit dem Oberlandesgericht ist ein Beispiel, dass sich Hochschulen dann erfolgreich entwickeln, wenn sie stark in der Region verankert sind und ihre Forschung und Lehre eng an den Bedarfen und Stärken der Region und ihrer Partner ausrichten. Und diese Entwicklung setzt sich fort. Um die Attraktivität des Studienganges weiter zu erhöhen, hat der Senat der Hochschule bereits die Einführung eines Master-Studiengangs „Wirtschaft und Recht“ beschlossen.

In diesem Sommersemester starteten Richter des Bezirks des Oberlandesgerichts Zweibrücken mit ihren ersten Vorlesungen im Finanzierungsrecht, Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht – mit rund 90 Studierende des Studiengangs „Wirtschaft und Recht“.

Wegen der Corona-Krise verlief das Semester aber völlig anders als erwartet. Ab dem 13. März war der Vorlesungsbetrieb in Anwesenheit von Dozenten und Studierenden auf dem Campus eingestellt. Vorlesungen mussten von nun an als Video-Konferenz abgehalten werden. „Dank der kompetenten Unterstützung der Mitarbeiter der Hochschule hat es mit den Online-Vorlesungen problemlos funktioniert“, bestätigt Alexander Schwarz, Richter am Oberlandesgericht. „Natürlich hat mir der persönliche Kontakt zu den Studierenden sehr gefehlt. Trotz der räumlichen Distanz haben wir uns aber als Team zur Erreichung eines guten Lernerfolges zusammengefunden.“

Besonders bedauerlich war es, dass aufgrund der andauernden Pandemiesituation das für Mitte Mai geplante Semestereröffnungsfest im Schlossgarten des Oberlandesgerichts nicht stattfinden konnte. „Es ist mir wichtig und fast schon eine Tradition, im Winter die Erstsemester zum Studienbeginn im Schloss zu begrüßen. Daneben wollten wir mit einem Semestereröffnungsfest im Sommer eine zweite Gelegenheit schaffen, dass Studierende und Dozenten sich besser kennenlernen können“, bedauert auch der Präsident des Oberlandesgerichts, Bernhard Thurn, diese Entwicklung. „Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben“, fügt er hinzu.

„Wir sind eine Präsenzhochschule und der unmittelbare Kontakt zu den Studierenden ist uns sehr wichtig“, betont Professor Pohl, der Leiter des Studienganges, fest. „Daher hoffen wir, dass die Online-Lehre bald wieder zurückgefahren werden kann.“ Den Weg dahin sieht Pohl durch die Landeshochschulpräsidentenkonferenz geebnet. „Es ist wichtig, die Präsenzlehre, die sinnvoll möglich ist, auch wieder anzubieten“. Das wird die Hochschule vor große Aufgaben stellen.

Vermutlich auch im Herbst werden für Lehrveranstaltungen noch Abstandsregeln und Hygienevorschriften gelten. Jedenfalls beginnt der Vorlesungsbetrieb wieder am Montag, 28. September. Von der Möglichkeit, den Beginn zu verschieben, macht die Hochschule Kaiserslautern keinen Gebrauch.

„Viele, die zum Wintersemester mit dem Studiengang Wirtschaft und Recht beginnen wollen, sind derzeit verunsichert, wie sich die Dinge entwickeln werden“, weiß Svenja Jäger, eine Studierende des Studiengangs, die sich als studentische Hilfskraft insbesondere auf Facebook um den Kontakt zu Studienanfängern kümmert. Daher wurde die Bewerbungsfrist für den Studiengang zunächst bis Montag, 31. August, verlängert. „Ich versuche alle Interessierten davon zu überzeugen, dass sie bei uns sehr gut aufgehoben sind“, beschreibt Jäger ihre Aufgabe. Und sie macht dies mit großer Überzeugung.

 Die Zusammenarbeit mit dem Oberlandesgericht (Foto) ist ein Beispiel, dass sich Hochschulen dann erfolgreich entwickeln, wenn sie stark in der Region verankert sind.

Die Zusammenarbeit mit dem Oberlandesgericht (Foto) ist ein Beispiel, dass sich Hochschulen dann erfolgreich entwickeln, wenn sie stark in der Region verankert sind.

Foto: Svenja Kissel

Auch sonst sind die Studierenden in die Entwicklung des Studiengangs einbezogen. Nicht nur die Zahl der Studierenden wächst, sondern es kommen im Lehrgebiet Recht zwei neue Professuren hinzu. Derzeit läuft das Berufungsverfahren für diese Stellen. In der Berufungskommission ist neben dem Präsidenten des Oberlandesgerichts auch Sophie Brämer als studentisches Mitglied voll stimmberechtigt. „Es ist natürlich eine tolle Gelegenheit, auf diese Weise an einem Berufungsverfahren teilnehmen zu können und die Chance zu haben, bei der Auswahl der Bewerber mitzuwirken“, freut sich Brämer.

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