Auch Führerschein-Entzug Thema im Rechtsausschuss Stadt fordert Abriss illegal gebauter Garagen

Zweibrücken · Der Fall in Mittelbach erinnerte im Stadtrechtsausschuss zunächst an den Fall der Rimschweiler Mauer. Außerdem Thema: Ein Drama um eine Mutter, ihren Führerschein, ihren Sohn und Drogen.

Spannende Fälle aus zwei Rechtsbereichen – Straßenverkehrsrecht und Baurecht – hat der Zweibrücker Rechtsschuss in seiner jüngsten Sitzung verhandelt, nachdem eine Bürgerin und ein Bürger Widerspruch gegen einschneidende Entscheidungen der Stadtverwaltung gegen sie eingelegt hatten.

Spannende Fälle aus zwei Rechtsbereichen – Straßenverkehrsrecht und Baurecht – hat der Zweibrücker Rechtsschuss in seiner jüngsten Sitzung verhandelt, nachdem eine Bürgerin und ein Bürger Widerspruch gegen einschneidende Entscheidungen der Stadtverwaltung gegen sie eingelegt hatten.

Foto: picture alliance / dpa/Oliver Berg

Harte zwölf Monate hat eine Frau aus Zweibrücken hinter sich. Erst musste sie wegen ihres Sohnes eine Hausdurchsuchung erleben, dann wurde ihr infolgedessen der Führerschein entzogen, ihr Sohn starb und die Stadtverwaltung wies ihren Widerspruch gegen den Fahrerlaubnis-Entzug zurück.

Am Dienstagnachmittag landete der Fall deshalb vor dem Stadtrechtsausschuss. Zunächst fasste die Sitzungsleiterin, Rechtsamtsleiterin Annegret Bucher, ausführlich zusammen, was alles passiert war. Demnach gab es „im September 2022 eine Hausdurchsuchung infolge eines Raubes, in den ihr Sohn verwickelt war“. Dabei fanden die Ermittler zunächst im Zimmer des Sohnes Marihuana, Haschisch und Drogenutensilien. Mit Einverständnis der Mutter durchsuchten die Polizisten daraufhin auch ihr Schlafzimmer – und entdeckten dort „Tütchen mit einer weißen Substanz, die sich als Amphetamin herausstellten“. Die Frau sagte damals aus, ihr Sohn habe damit nichts zu tun – sie selbst konsumiere ab und an Amphetamin.

Ein deshalb gegen die Frau eingeleitetes Strafverfahren stellte die Staatsanwaltschaft zwar ein. Aber: Das Ordnungsamt ordnete an, der Frau den Führerschein zu entziehen – mit sofortigem Vollzug, weil bereits einmaliger Amphetamin-Konsum als Zeichen dafür gelte, dass die gesundheitlichen, geistigen und charakterlichen Voraussetzungen zum Fahren nicht vorliegen. Deshalb dürfe die Frau weder Autos noch Mofas oder Elektro-Roller steuern.

Gegen die Entscheidung legte die Frau Widerspruch ein. Begründung: Sie habe gar kein Amphetamin konsumiert – und die anderslautende Aussage nur getätigt, um ihren – mittlerweile verstorbenen – Sohn zu schützen.

Ihr Rechtsanwalt Robert Münch (St. Ingbert) erklärte, mehrere durchgeführte Drogen-Screenings (letzter Test Ende August) belegten, dass die Frau keine Drogen konsumiere. Weil ihr Sohn damals ein halbes Dutzend Verfahren am Hals gehabt habe, Drogenprobleme und noch eine weitere Krankheit, habe sie aus verständlichem Mutter-Instinkt ihn vor noch weiteren Belastungen durch Ermittlungen schützen wollen – und das Amphetamin auf sich genommen, obwohl sie das nie konsumiert habe. Wegen der Drogenprobleme und der davon unabhängigen Krankheit sei der Sohn mehrfach in Lebensgefahr gewesen und knapp ein halbes Jahr danach gestorben.

Der Anwalt schlug vor, die Drogen-Screenings monatlich fortzusetzen und seiner Mandantin die Fahrerlaubnis zurückzugeben – da sie nachweislich keine Drogen nehme, drohe im Straßenverkehr keinerlei Gefahr durch sie.

Der Ordnungsamts-Vertreter erklärte, seit dem Drogen-Fund sei nun fast ein Jahr vergangen, aufgrund der rechtlichen Regeln könne die Frau nach Ablauf dieser Frist erneut eine Fahrerlaubnis beantragen. Drogen-Screenings allein reichten aber nicht – die Frau müsse auch eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) machen, um ihre Fahreignung unter Beweis zu stellen.

Der Rechtsanwalt hielt zwar eine MPU anders als das Ordnungsamt nicht für zwingend erforderlich – stimmte nach kurzer interner Beratung mit seiner Mandantin aber zu. Aus (in der Sitzung näher erläuterten) persönlichen Gründen sei die Frau darauf angewiesen, schnell wieder Autofahren zu dürfen. (Anm. d. Red.: Eine Ablehnung des auch von Sitzungsleiterin Bucher unterstützten MPU-Vorschlags hätte eine wohl langwierige gerichtliche Auseinandersetzung zur Folge gehabt.)

Der Rechtsausschuss beschloss folgenden Weg: Die Frau kann direkt einen neuen Führerschein beim Ordnungsamt beantragen, legt dabei die Drogen-Tests schriftlich vor – und das Amt macht umgehend den Weg frei für eine MPU.

Um Baurecht ging es im zweiten der beiden öffentlich im Rechtsausschuss verhandelten Fälle. Hier hatte das Bauamt entdeckt, dass ein Grundstückseigentümer in Mittelbach vier Garagen und eine kleine Lagerhalle errichtet habe – obwohl Bauen dort nach Rechtsauffassung des Bauamts nicht erlaubt ist. Erschwerend hinzu komme, dass die illegalen Bauten zu nah an einen Bach grenzen. Die Möglichkeit zu einer Anhörung nutzte der Grundstückseigentümer nicht – legte aber gegen die im Mai 2022 erlassene „Beseitigungsverfügung“ Widerspruch ein, laut der er die Bauwerke, innerhalb von drei Monaten abreißen sollte und sonst 3000 Euro Zwangsgeld zahlen. Das Bauamt zeigte sich auch deshalb so streng, weil sonst „negative Nachahmungseffekte drohen“, referierte Rechtsamtsleiterin Bucher.

Der Grundstückseigentümer hatte seinen Widerspruch nicht näher begründet und war zu der Sitzung nicht persönlich erschienen. Sein Anwalt – ebenfalls Robert Münch – begründete den Widerspruch nun damit, dass „in Sichtweite“ vom Grundstück seines Mandanten „ein großes Gebäude unmittelbar am Gewässer steht“. Diese „industrielle Hallensituation“ zu dulden, aber den Abriss der wesentlich kleineren Privatbauten anzuordnen, sei „eine eklatante Ungleichbehandlung“. Bucher entgegnete spontan: „Sie wissen als Jurist wie ich: Wenn etwas illegal ist, macht das etwas anderes Illegales nicht legal.“ Eine „ähnliche Situation war auch in einem anderen Stadtteil, in Rimschweiler – irgendwo muss man ja mal anfangen“ beim Vorgehen gegen illegale Bauten, gab Bucher grundsätzlich zu bedenken. Damals ging es um eine illegal im Außenbereich errichtete Grundstücksmauer, das Thema beschäftigte monatelang Bürger und Kommunalpolitiker.

Eine Bauamtsvertreterin allerdings machte im Rechtsausschuss klar: Die beiden Fälle seien überhaupt nicht vergleichbar. Vor allem gebe es in Mittelbach „keine Ungleichbehandlung“. Denn: Die Gewerbe-Bauten dort lägen planungsrechtlich „im Bauland“, weil der Bebauungsplan und der Flächennutzungsplan auf dem Grundstück des Widerspruch-Einlegers anstelle der Garagen „Grünfläche“ vorsähen. Aufgrund im Laufe der Jahre erhöhter wasserschutzrechtlicher Vorschriften könnte es zwar sein, dass man heute die Gewerbe-Bauten so nah am Bach nicht mehr genehmigen würde – dort sei baurechtlich aber alles einwandfrei, ganz im Gegensatz zu dem Bürger-Grundstück mit den Garagen.

Der Rechtsanwalt beantragte, vor einer Entscheidung des Rechtsausschusses über die Widerspruch gegen die Abriss-Verfügung noch eine gemeinsame Ortsbesichtigung durchzuführen. Die Entscheidung des Rechtsausschusses darüber wird erst später bekanntgegeben.

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