Prozess gegen Autodieb in Zweibrücken Scharmützel zwischen Verteidiger und Staatsanwalt

Zweibrücken/Contwig · Am Montag wurde der Prozess gegen einen 27-jährigen Zweibrücker fortgesetzt, dem unter anderem Autodiebstahl vorgeworfen wird.

Streit zwischen Staatsanwalt und Anwalt in Prozess wegen Autodiebstahl
Foto: Polizeiinspektion Zweibrücken/Polizei

Ein wohl eher seltener Vorgang: Staatsanwalt droht Pflichtverteidiger während Hauptverhandlung mit Strafanzeige wegen Verleumdung. So geschehen am Montag vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken, wo sich seit Dezember 2020 ein 27-jähriger Zweibrücker wegen mehrerer Delikte verantworten muss – darunter Autodiebstahl.

Dessen Verteidiger, der St. Ingberter Rechtsanwalt Robert Münch, hatte an diesem, nunmehr zehnten Verhandlungstag, gleich mehrere Beweisanträge in petto. So ersuchte er das Gericht darum, leitende Polizeibeamte vorzuladen, die dazu befragt werden sollen, ob tatsächlich keine Videoaufnahmen von der Verfolgungsfahrt am 24. Juni 2020, an der sein Mandant in dessen Auto und mehrere Streifenwagen beteiligt waren, angefertigt wurden. Oder – falls dennoch eine Kamera eingeschaltet gewesen sein sollte – warum die Filme gelöscht worden sind. Ein Antrag, dessen Begründung Staatsanwalt Patrick Langendörfer einfach nicht unkommentiert hinnehmen wollte. Er herrschte den Anwalt an: „Das wäre Urkundenunterdrückung, was sie den Polizisten hier unterstellen.“ Weshalb er nun darüber nachdenken müsse, ob er nicht gegen den Verteidiger Strafanzeige wegen Verleumdung stellen müsse. Worauf Rechtsanwalt Münch entgegnete, er handle lediglich im Auftrag seines Mandanten.

Schließlich gab die Vorsitzende Richterin Susanne Thomas nach einer Beratungspause dem Beweisantrag statt und bestellte für den nächsten Verhandlungstermin den Zweibrücker Polizeichef, den betreffenden Dienstgruppenleiter und die beteiligte Streifenwagenbesatzung ein.

An jenem 24. Juni 2020 sollen reichlich Alkohol und Drogen im Spiel gewesen sein, als sich der 27-Jährige – ohne eine Fahrerlaubnis zu besitzen – eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei quer durch den Zweibrücker Stadtteil Ernstweiler geliefert hatte, um einer drohenden Verkehrskontrolle vor einem Einkaufsmarkt in der Homburger Straße zu entgehen. Dabei war er über mehrere Kundenparkplätze gerast und schließlich von den Beamten mit einem platten Reifen in einer Sackgasse gestellt worden.

Rechtsanwalt Münch beantragte zudem ein Gutachten zur Auswertung des Bordcomputers der Streifenwagen, was den 27-Jährigen beim Vorwurf des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr entlasten könnte. Nach der festen Überzeugung von Verteidiger Münch sei es keine „lebensbedrohliche Verfolgungsjagd“ gewesen, wie sie seinem Mandanten vorgeworfen werde.

Der Rechtsanwalt erbat weiterhin ein psychiatrisches Gutachten, mit dem kein Geringerer als der renommierte Bremer Hirnforscher Professor Gerhard Roth beauftragt werden solle. Verteidiger Münch begründete seinen Antrag damit, dass sein Mandant an einer offenbar vom Vater geerbten „schizophrenen Grunderkrankung“ leide, die immer mal wieder zutage trete – so auch am Tag der Verfolgungsfahrt durch Ernstweiler. Die Zielrichtung des Verteidigers hier: die Schuldunfähigkeit seines Mandanten am Tattag zu beweisen. Vielleicht auch für die Nacht zum 24. Mai 2020, als er in Contwig ein Auto klaute und damit mit heulendem Motor und quietschenden Reifen auf der Hauptstraße der südwestpfälzischen Ortsgemeinde wie irre auf und ab raste.

Die Verhandlung wird am 26. April um 9 Uhr fortgesetzt.

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