Vergleich vor dem Landgericht DRK und Ex-Geschäftsführer legen jahrelangen Rechtsstreit bei

Zweibrücken · Die Erste Zivilkammer des Landgerichts Zweibrücken hat am Freitag das Verfahren durch einen Vergleich beendet.

Streit zwischen Mario Sauder und DRK Südwestpfalz beigelegt
Foto: Rainer Ulm

Endlich sind die seit nunmehr zweieinhalb Jahren tobenden Rechtsstreitigkeiten um gegenseitige Schadensersatz-Forderungen des DRK-Kreisverbands Südwestpfalz gegen seinen ehemaligen Geschäftsführer Mario Sauder und umgekehrt (wir berichteten mehrfach) beigelegt. Sozusagen auf den letzten Drücker. Denn eigentlich sollte am Freitag vor der Ersten Zivilkammer des Landgerichts Zweibrücken im Schadensersatz-Verfahren DRK gegen Sauder weiter verhandelt werden. Dazu kam es jedoch nicht, weil sich beide Seiten doch noch kompromissbereit gezeigt hatten und das Verfahren am vergangenen Mittwoch durch einen Vergleich beendet wurde. Das teilte am Freitag Landgerichtssprecher Uwe Fischer auf Nachfrage unserer Zeitung mit.

Offenbar waren die Streitparteien dem Vorschlag des Vorsitzenden Richters der Zivilkammer, Peter Ehrmantraut, gefolgt, der am 13. Mai angeregt hatte, dass Sauder in Abwägung von juristischen Erfolgsaussichten der DRK-Forderungen und seines möglichen eigenen schuldhaften Verhaltens „nur“ noch 7000 Euro Schadensersatz an seinen langjährigen Arbeitgeber zahlen muss. Ein Betrag, der weit weniger als ein Viertel dessen ist, was der DRK-Kreisverband von seinem Ex-Geschäftsführer erstattet haben wollte: gut 30 000 Euro – als Ausgleich für den finanziellen Schaden, den Sauder vermeintlich angerichtet haben soll.

So hatte der DRK-Kreisverband Sauder angekreidet, in seiner Amtszeit versäumt zu haben, Kurzarbeit für einen Mitarbeiter zu beantragen, was fast 4200 Euro zusätzliche Kosten zur Folge gehabt hätte. Zudem soll er eine Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von gut 7500 Euro und Ausgaben für eine im Zuge der „finanziellen Unregelmäßigkeiten“ notwendig gewordenen buchhalterischen Sonderprüfung von mutmaßlich knapp 10 000 Euro verschuldet haben. Und schließlich soll er es verschlampt haben, sich Krankentransportleistungen genehmigen zu lassen, weshalb die Krankenkasse dem DRK deren Vergütung verweigert habe (angeblicher Schaden: 9000 Euro).

Sein Mandant sei „erleichtert, dass die Sache endlich abgeschlossen ist“, sagte der Vertreter des Beklagten, Rechtsanwalt Christian Zinzow, auf Nachfrage unserer Zeitung. „Die Situation hatte ihn (Sauder) sehr belastet – auch wegen der öffentlichen Resonanz. Deshalb war er zu Zugeständnissen bereit.“

Sauder hatte bereits in seinem, diesem Zivilprozess vorangegangenen Schadensersatzverfahren gegen den DRK-Kreisverband klein beigegeben (wir berichteten). Damals wollte er die Bezüge für ein halbes Jahr nachgezahlt bekommen, die ihm damals wegen der vom DRK seiner fristgemäßen Kündigung zum 31. Dezember 2020 sofort nachgeschobenen fristlosen Kündigung entgangen waren – ein Betrag im hohen fünfstelligen Bereich. Diese Nachzahlung musste er schließlich abschreiben. Denn Mitte Februar hatte das Landgericht Zweibrücken eine Klage Sauders gegen seinen einstigen Arbeitgeber auf die Gehaltsnachzahlung abgewiesen. Dieses Urteil ist inzwischen rechtskräftig geworden. Hier ging Sauder nicht nur leer aus, sondern akzeptierte sogar noch, dem DRK-Kreisverband 21 000 Euro plus Zinsen zurückzahlen zu müssen. Geld, das er sich im Juni 2019 für im Jahr 2005 geleistete Überstunden laut DRK „unrechtmäßig“ hatte überweisen lassen.

Apropos Geld: Der jetzt in dem Schadensersatz-Verfahren DRK gegen Sauder zustande gekommene Vergleich verringert die Prozesskosten erheblich. Kosten, die beide Parteien etwa zur Hälfte übernehmen müssen – Ex-Geschäftsführer Sauder zusätzlich zu seinen 7000 Euro Schadensersatz. Allerdings ist damit die Angelegenheit tatsächlich ein für allemal erledigt. Denn wird ein gerichtlicher Vergleichsvorschlag – wie in diesem Falle – von den Streitparteien akzeptiert, kann diese sogenannte „Prozesshandlung“ nicht widerrufen oder zurückgenommen werden, sind Berufung oder Revision ausgeschlossen.

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